sind Giessopfer. נסכים bedeutet hier die Mehl- und Weinopfer, die als Zugabe mit den Tieropfern dargebracht wurden.
das Sünd- und das Schuldopfer. weil es in dem Abschnitt über die נסכים (Num. 16, 3) heisst: לפלא גדר או בנדבה, nur für die freiwillig dargebrachten Opfer sind נסכים vorgeschrieben, nicht aber für diese, die man verpflichtet ist darzubringen. Für die täglichen und die Musaf-Opfer werden, obwohl sie Pflichtopfer sind, in der Schrift ausdrücklich נסכים vorgeschrieben, ausgenommen sind nur die Böcke, die an den Festtagen als Sündopfer dargebracht wurden, weil Sündopfer niemals freiwillig dargebracht werden durften. Auch für die sonstigen Opfer, die an Festtagen dargebracht wurden, wie das עולת ראיה, das Ganzopfer, das jeder im Tempel Erscheinende an den Wallfahrtsfesten darbringen musste, waren נסכים vorgeschrieben, weil zu dem לפלא נדר או בנדבה (Num. 15, 3) die Schrift noch besonders hinzufügt: או במעריכם „oder Opfer, die ihr an euren Festen darbringt.“
nur das Sündopfer des Aussätzigen und sein Schuldopfer erfordern Giessopfer. Das Mehlopfer wird in der Schrift (Lev. 14, 10) ausdrücklich vorgeschrieben. Dass auch ein Weinopfer dazu gehörte, wird aus dem unnötig wiederholten על העולה או לזבח (Num. 15, 5) geschlossen, das auf das Ganzopfer, das Sünd- und das Schuldopfer des Aussätzigen bezogen wird. Nach Barten, gehörten zu dem Sünd- und Schuldopfer des Aussätzigen deshalb נסכים, weil sie nicht wie andere Sündopfer für eine bestimmte Sünde dargebracht wurden; zu dem Sündopfer des Nasir dagegen gehörten keine נסכים, weil der Nasir das Sündopfer dafür darbringen musste, dass er durch Entsagung vom Weingenuss sich versündigt hatte.