Man kann Giessopfer. Nach Barten., der die Erklärung Raschi’s zur Mischna wiedergibt, sind unter נסכים hier מנחות נסכים zu verstehen, d. h. die zu den Tieropfern gehörenden Mehlopfer (s. Sebach. IV Note 18). Nach der Ausführung im Talmud kann aber die Mischna hier nicht von Mehlopfern sprechen, da solche überhaupt nicht mit einander vermischt werden dürfen. Für die Mehlopfer gilt in dieser Beziehung dasselbe wie für die Tieropfer, dass jedes Opfer stets für sich dargebracht werden muss. Es wird dieses damit begründet, dass es nach Aufzählung der darzubringenden Opferstücke in der Schrift (Lev. 3, 11) heisst: והקטירו הכהן der Priester soll „es“ darbringen, nicht einfach והקטיר הכהן, das wolle besagen, dass das Opfer, die davon darzubringenden Opferteile, für sich allein, aber nicht mit anderen Opferstücken vermischt, auf den Altar gebracht werden sollen. Dieselbe Bestimmung gilt auch für die Mehlopfer, die ja auch auf dem Altar geopfert werden. Unter נסכים in der Mischna sind hier daher nicht Mehlopfer, sondern die zu den Tieropfern gehörenden Weinopfer zu verstehen. Für diese gilt die Bestimmung nicht, dass jedes Opfer nur für sich allein und nicht mit anderen vermischt dargebracht werden darf, da der Ausdruck והקטיר auf Weinopfer ja nicht anzuwenden ist. Trotzdem dürfen nach rabbinischer Verordnung auch Weinopfer nicht mit einander vermischt werden, so lange die dazu gehörigen Mehlopfer noch nicht dargebracht sind, weil zu befürchten ist, dass man sonst auch die Mehlopfer mit einander vermischen wird ; sind aber die Mehlopfer bereits dargebracht oder unabsichtlich mit einander vermischt worden, so darf man die Weinopfer vermischen und zusammen darbringen. Das alles gilt jedoch nur für gleichartige Weinopfer, d. h. für solche Opfer, bei denen das Verhältnis zwischen dem darzubringenden Quantum Mehl und Wein das gleiche ist. Ungleichartige Weinopfer dagegen dürfen nach Maim. (פירוש המשניות und הלכות תמידין ומוספין X, 18. 19) unter keinen Umständen mit einander vermischt werden, nach dem כסף משנה z. St. (s. auch Tosfot Jomtob) nur dann, wenn die dazu gehörenden Mehlopfer bereits dargebracht worden sind, nicht aber, wenn sie mit einander vermischt worden sind. Nach Raschi (s. die Erklärungen des לחם משנה zum Maim. z. St.) dürfen gleichartige Weinopfer unter allen Umständen mit einander vermischt werden, ungleichartige nur, wenn die Mehlopfer bereits dargebracht oder mit einander vermischt worden sind.
von Widdern mit Giessopfern von Stieren vermischen. zu einem Widder gehören 2 Zehntel Mehl und ⅓ Hin = 4 Log Wein, es kommen also auf jedes Zehntel Mehl 2 Log Wein. Zu einem Stiere gehören 3 Zehntel Mehl und ½ Hin = 6 Log Wein, auch hier kommen auf ein Zehntel Mehl 2 Log Wein; die Weinopfer von Widdern und Stieren sind also gleichartig.
Giessopfer von Lämmern mit Giessopfern von Lämmern. einer anderen Opferart, da zu allen Lämmern gleichmässig 1 Zehntel Mehl und ¼ Hin = 3 Log Wein gehören.
die von heute mit denen von gestern. d. h. mit Giessopfern, die zu Opfertieren gehören, die schon am vorhergehenden Tage dargebracht worden sind. Die Mehl- und Weinopfer, die zu den Tieropfern gehören, brauchen nicht an demselben Tage wie diese dargebracht zu werden (s. Sebach. IV Note 19).
aber man darf nicht Giessopfer von Lämmern mit Giessopfern von Stieren und Widdern vermischen. weil bei den Lämmern auf 1 Zehntel Mehl 3 Log Wein kommen, bei den Stieren und Widdern dagegen nur 2 Log, die Weinopfer also nicht gleichartig sind.
Hat man diese für sich gemengt. Dieser zweite Absatz der Mischna bezieht sich nicht auf die Weinopfer, sondern auf die Mehlopfer. Für das mit dem Mehl zu vermengende Öl sind dieselben Masse vorgeschrieben wie für den Wein: für die 3 Zehntel Mehl beim Stier ½ Hin = 6 Log und für die 2 Zehntel Mehl beim Widder ⅓ Hin = 4 Log, das sind bei beiden für je ein Zehntel Mehl 2 Log, und für das eine Zehntel Mehl beim Lamm ¼ Hin = 3 Log Öl; die Mehlopfer von Stieren und Widdern, sind also inbezug auf das mit ihnen zu vermengende Öl gleichartig, diese und die von Lämmern dagegen ungleichartig.
so sind sie tauglich. und dürfen zusammen dargebracht werden. Aus dem והקטירו הכהן (oben Note 30) wird nur geschlossen, dass jedes Opfer für sich dargebracht werden und nicht eines mit dem anderen vermischt werden soll; sind aber Opfer unabsichtlich mit einander vermischt worden, so bleiben sie trotzdem tauglich und dürfen dann zusammen dargebracht werden. Hier wird kein Unterschied zwischen gleichartigen und ungleichartigen Opfern gemacht, weil ja hier jedes Opfer für sich mit dem dazu gehörenden Öl vorschriftsmässig gemengt worden und erst nachher die Opfer mit einander vermischt worden sind.
so ist es untauglich. Nach Maim. (s. פירוש המשניות) und dem כסף משנה zur oben angeführten Stelle ist es gleich, ob die Opfer gleichartig oder ungleichartig sind, in jedem Falle sind die Opfer durch die Vermischung untauglich geworden und können nicht mehr dargebracht werden, da es unmöglich ist, nachdem die Opfer sich vermischt haben, jedes Opfer nur mit seinem Öl zu mengen, ein Mengen mit dem Öle eines anderen Opfers aber, selbst eines gleichartigen, ein Verstoss gegen die Bestimmung ist, dass Opfer mit einander nicht vorsätzlich vermischt werden dürfen. Nach Tosf. Jomt. dagegen trifft diese Bestimmung hier gar nicht zu, weil sie sich nur auf zum Darbringen fertige Opfer oder Opferteile bezieht, wie die Fettteile, auf die sich das והקטירו in der Schrift bezieht, nicht aber auf das noch gar nicht mit einander vermengte Mehl und Öl. Handelt es sich deshalb um gleichartige Opfer und hat sich z. B. das Mehl des einen Opfers mit dem Mehl des anderen vermischt, so mengt man das ganze Mehl mit dem Öl beider Opfer, da ja beide Opfer mit dem verhältnismässig gleichen Quantum Öl gemengt werden sollen, und bringt dann das Ganze zusammen dar. Die Mischna spricht nur von dem Fall, dass ungleichartige Opfer vor dem Mengen mit einander sich vermischt haben, da ist durch die Vermischung das Ganze zum Darbringen untauglich geworden. Denn das ganze Mehl nun mit dem Öl beider Opfer zu mengen geht nicht an, weil bei gleichmässigem Mengen des Mehls beider Opfer mit dem Öl beider Opfer das Mehl des einen Opfers mit zu viel, das des anderen mit zu wenig Öl gemengt sein würde. Das Mehl und das Öl, ohne es mit einander zu mengen, darzubringen, ist aber auch nicht erlaubt, denn, wenn das Unterbleiben des Mengens auch sonst kein Hinderungsgrund für das Darbringen des Opfers bedeutet, so doch nur dann, wenn das Mengen nach Vorschrift möglich gewesen wäre (ראוי לבילה), hier aber konnten die Opfer ja gar nicht mehr vorschriftsmassig gemengt werden.
das mit dem Omer dargebracht wurde. am zweiten Tage des Pesachfestes.
obwohl für das dazu gehörige Mehlopfer ein doppeltes Mass. Zwei Zehntel Mehl anstatt des sonst für Mehlopfer vorgeschriebenen einen Zehntel (s. Lev. 23, 13).
doch nicht ein Giessopfer von doppeltem Mass. Als Giessopfer wird ausdrücklich in der Schrift nur ein Viertel Hin — 3 Log Wein vorgeschrieben, wie für jedes andere Opferlamm; aber auch für das Mehlopfer wurde, trotzdem es aus zwei Zehnteln Mehl bestand, nur dasselbe Mass, 3 Log, Öl genommen, wie sonst für das Mehlopfer von einem Zehntel Mehl (Talmud).