Das Kernmehl. In den Talmudausgaben folgt hier zunächst der Abschnitt X als Abschnitt VI und sodann die Abschnitte VI, VII, VIII, IX als Abschnitte VII, VIII, IX, X.
das Kuchen- und das Fladen-Mehlopfer. Von diesem wird das Komez abgehoben, nachdem man das Mehl mit dem Öl vermengt hat.
das Mehlopfer von Heiden. Diese werden zuerst gekocht bezw. gebacken, dann zerbrochen, und dann erst wird das Komez von ihnen abgehoben.
das Mehlopfer von Frauen. eines der genannten Mehlopfer, wenn es von einem Heiden oder einer Frau dargebracht wird.
und das Eifersuchts-Mehlopfer. Num. 5, 15; bei den beiden letztgenannten, die ohne Öl dargebracht werden, wird das Komez von dem Mehl abgehoben.
Von den Sünd-Mehlopfern von Priestern wird das Komez abgehoben. wie von dem Sünd-Mehlopfer eines Nicht-Priesters, obgleich von dem Mehlopfer eines Priesters sonst kein Komez abgehoben wird, da das ganze Opfer auf dem Altar verbrannt wird (s. Mischna 2). Der Talmud (74 a) bringt die Begründung für die Ansicht des R. Simon, die er aus dem Schriftverse Lev. 5, 13 ableitet.