Bei manchen [Opfern] ist das Heranbringen. die Lev. 2, 8 durch והגישה אל המזבח vorgeschriebene Opferhandlung. Dieses Heranbringen an den Altar wird Lev. 6, 7 näher bestimmt durch לפני ה׳ ;לפני ה׳ אל פני המזבח „vor Gott“ bezeichnet die nach dem Innern des Heiligtums zu gerichtete Westseite, פני המזבח „die Vorderseite des Altars“ bezeichnet die Südseite des Altars (s. Sebachim VI Note 11). Die Opferhandlung der הגשה bestand deshalb in einem Heranbringen des Opfers an den Südwest-Winkel des Altars.
aber nicht die Schwingung. Die Schwingung bestand in einem Hin- und Herbewegen des Opfers in horizontaler und vertikaler Richtung (s. weiter Mischna 6).
weil von ihnen kein Komez abgehoben wird. Vom Sünd-Mehlopfer von Priestern wurde allerdings nach Ansicht des R. Simon auch das Komez abgehoben (s. VI, 1) ; hier hat aber das Komez nicht die Bedeutung wie bei anderen Mehlopfern, bei denen nur das Komez dargebracht, das Zurückbleibende dagegen von den Priestern verzehrt wurde, während hier auch das Zurückbleibende auf dem Altar dargebracht wurde. Sowohl die Mischna Neap. 1492 wie Venet. 1606 und ed. Lowe haben beide Male die unrichtige Lesart תנופה statt קמיצה.