dass sie nicht säuern. Obwohl der mit lauwarmem Wasser geknetete Teig leichter säuert, darf man zu den Priestern das Vertrauen haben, dass sie es nicht dazu kommen lassen werden.
hat man ein Verbot übertreten. Nicht nur, wenn man den Teig säuern lässt, bevor man das davon auf dem Altar Darzubringende abgehoben hat, sondern, selbst wenn man nur das Zurückbleibende säuern lässt, übertritt man ein Verbot, denn auch von diesem heisst es (Lev. 6, 10): „es soll nicht gesäuert gebacken werden, als ihren Anteil habe ich es von meinen Feueropfern gegeben.„ Auch dürfen die Priester es nur ungesäuert essen (Lev. 6, 9).
darf nicht gesäuert bereitet werden. Dieser Schriftvers bezieht sich nicht auf das Zurückbleibende, sondern auf das Mehlopfer als Ganzes bzw. auf das, was von ihm geopfert wird, die Begründung bezieht sich also auf den ersten Satz der Mischna.
strafbar macht man sich sowohl durch das Kneten wie durch das Zurichten wie durch das Backen. mit jeder dieser Handlungen begeht man eine strafbare Übertretung für sich.