Die täglichen Opfer. die beiden Lämmer, von denen das eine morgens und das andere nachmittags als tägliche Opfer dargebracht wurden (Num. 28, 3).
hindern die Musafopfer. die besonderen Opfer, die an Sabbaten und Feiertagen als Zugabe (מוסף) ausser den täglichen Opfern dargebracht wurden.
und die Musafopfer hindern nicht die täglichen Opfer. Hier kann nicht der Fall gemeint sein, dass die Mittel nicht hinreichen, um sowohl die täglichen wie die Musafopfer darzubringen, denn in diesem Falle hätte immer die Darbringung der täglichen Opfer den Vorzug nach dem Grundsatze תדיר ושאינו תדיר תדיר קודם d. h., wo es sich um die Erfüllung zweier Gebote handelt, von denen as eme häufiger geübt wird als das andere, hat stets das häufiger geübte den Vorzug. Hier ist vielmehr gemeint: auch wenn man das Musafopfer dargebracht hat, bevor noch das tägliche Morgenopfer dargebracht worden ist, oder wenn man das tägliche Nachmittagsopfer dargebracht hat, bevor noch das Musafopfer dargebracht worden ist, oder wenn man nur das Musafopfer dargebracht hat ohne die täglichen wie die Musafopfer darzubringen, denn in diesem Falle hätte immer die Darbringung der täglichen Opfer den Vorzug nach dem Grundsätze תדיר ושאינו תדיר תדיר קודם d. h., wo es sich um die Erfüllung zweier Gebote handelt, von denen das eine häufiger geübt wird als das andere, hat stets das häufiger geübte den Vorzug. Eier ist vielmehr gemeint: auch wenn man das Musafopfer dargebracht hat, bevor noch das tägliche Morgenopfer dargebracht worden ist, oder wenn man das tägliche Nachmittagsopfer dargebracht hat, bevor noch das Musafopfer dargebracht worden ist, oder wenn man nur das Musafopfer dargebracht hat ohne die täglichen Opfer, oder nur die täglichen Opfer ohne das Musafopfer, auch hierdurch wird die Tauglichkeit der dargebrachten Opfer nicht gehindert. Der Vorschrift gemäss soll allerdings das Musafopfer erst nach dem täglichen Morgenopfer und das tägliche Nachmittagsopfer erst nach dem Musafopfer dargebracht werden.
und die Musafopfer. die einzelnen Opfertiere, die zu einem Musafopfer gehören.
hindern sich nicht unter einander. es kommt nicht darauf an, in welcher Reihenfolge sie dargebracht werden, und sie können auch eines ohne das andere dargebracht werden, die Tauglichkeit der dargebrachten Opfer wird durch beides nicht behindert. Eine Ausnahme machen jedoch die Musafopfer am Sukkotfeste, weil es bei ihnen ausdrücklich heisst : כמשפט nach Vorschrift, d. h. sie dürfen nur in der vorgeschriebenen Anzahl und in der vorgeschriebenen Reihenfolge dargebracht werden (s. Talmud 44 b; Sebachim 90 b; Maim. הלכות תמידין ומוספין IX, 7).
Haben sie. die Priester.
dürfen sie es trotzdem nachmittags dar bringen. das Lamm des Nachmittagsopfers.
dürfen sie. dieselben Priester.
auch nachmittags keines darbringen. Zur Strafe dafür, dass sie die Darbringung des Morgenopfers versäumt haben. Das Nachmittagsopfer muss alsdann durch andere Priester dargebracht werden, während sonst dieselben Priester, welche das Morgenopfer dargebracht haben, auch das Anrecht auf Darbringung des Nachmittagsopfers haben.
dürfen sie trotzdem es nachmittags darbringen. Hier macht auch R. Simon keinen Unterschied, ob die Unterlassung vorsätzlich oder unvorsätzlich geschehen ist, weil zur Darbringung des Räucherwerks die Priester sich so gedrängt haben, dass es überhaupt nicht vorgekommen sein soll, dass ein Priester mehr als ein Mal in seinem Leben zu dieser Opferhandlung herangekommen ist (s. Joma 26 a) ; da deshalb nicht anzunehmen ist, dass die Unterlassung dieser Opferhandlung jemals vorsätzlich geschehen wird, ist darauf auch keine Strafe gesetzt.
Es wurde dann das ganze [Räucherwerk] nachmittags dargebracht. während es sonst in zwei Hälften, zur Hälfte morgens und zur Hälfte nachmittags dargebracht wurde.
denn. Zur Erklärung dieses „denn“ wird im Talmud ausgeführt, dass die Worte des ersten Tanna in der Mischna folgendermassen zu ergänzen sind: „Haben sie morgens kein Lamm dargebracht, dürfen sie auch nachmittags keines darbringen. Wo ist dieses gesagt, wenn der Altar noch nicht (durch auf ihm dargebrachte Opfer) eingeweiht worden war; war er aber bereits eingeweiht, so dürfen sie, auch wenn sie morgens kein Lamm dargebracht haben, trotzdem nachmittags eines darbringen.“ Bei dem Räucherwerk dagegen wird diese Unterscheidung nicht gemacht. Hierfür wird nun in dem Folgenden die Begründung gegeben.
den goldenen Altar weiht man nur mit dem Nachmittags-Räucherwerk. In der Mischna ed. Lowe, Venet. 1606 und in den Talmudausgaben fehlt das של בין הערבים.
der Spezereien ein. Da es Exod. 30, 7 heisst : בבקר בבקר בהטיבו את הנרות יקטירנה „an jedem Morgen, während er die Lampen reinigt, soll er das Räucherwerk darbringen“, so wird damit vorausgesetzt, dass beim Darbringen des Morgen-Räucherwerks immer, also auch beim ersten Male, die Lampen bereits gebrannt haben müssen. Die Einweihung des Leuchters durch das Anzünden der Lampen muss also schon am vorhergehenden Nachmittag stattgefunden haben, und da gleichzeitig mit dem Anzünden der Lampen auch das Nachmittags-Räucherwerk dargebracht wurde (Exod. 30, 8), so muss also auch die Einweihung des Altars durch das Nachmittags-Räucherwerk vorausgegangen sein. Deshalb besteht hinsichtlich der Darbringung des Räucherwerks am Nachmittag kein Unterschied, ob der Altar bereits durch Darbringung von Räucherwerk eingeweiht worden war oder nicht.
den Ganzopferaltar nur mit dem täglichen Morgenopfer. weil es Exod. 29, 39 heisst: „das eine Lamm sollst du am Morgen darbringen und das zweite Lamm am Nachmittag“, dem Nachmittagsopfer muss also das Morgen-Opfer vorausgegangen sein. Aus der nochmaligen Wiederholung „und das zweite Lamm sollst du am Nachmittag darbringen“ ohne das vorhergehende „das erste Lamm sollst du am Morgen darbringen“ (Num. 28, 8) wird geschlossen, dass nachdem einmal der Altar durch das Morgenopfer eingeweiht worden ist, das Nachmittagsopfer dargebracht werden darf, auch wenn an dem Tage kein Morgenopfer vorausgegangen ist. Die gleiche Wiederholung findet sich allerdings auch in der vorher angeführten Schriftstelle, aus der die Bestimmung hergeleitet wird, dass bei der Einweihung des Altars das Morgenopfer dem Nachmittagsopfer vorangegangen sein muss. Aus dieser Wiederholung wird aber eine andere Bestimmung hergeleitet (s. Joma 34 a). Über den naheliegenden Einwand, dass es doch aber auch in dem Abschnitt Num. 28 vorher heisst : „das eine Lamm sollst du am Morgen darbringen und das andere am Nachmittag“ s. Tora temima von Epstein zu Exod. 29 Note 33.
den Tisch nur mit den Schaubroten am Sabbat. nicht aber an einem Wochentage.
und den Leuchter nur mit dem Anzünden der sieben Lampen am Nachmittag. s. Note 33.