die Widder und die Lämmer. Für das Wochenfest werden (Num. 28, 27) 2 Stiere, ein Widder und 7 Lämmer als Musaf-Opfer vorgeschrieben, ausserdem (Lev. 23, 18) 7 Lämmer, 1 Stier und 2 Widder als Zugabe-Opfer zum Brotopfer. Die Stiere des Musafopfers hindern den Stier, der als Zugabe-Opfer zum Brotopfer vorgeschrieben ist, nicht, sondern dieser kann dargebracht werden, wenn auch jene nicht dargebracht wurden, und ebenso umgekehrt ; ebenso ist es mit den Widdern und mit den Lämmern. Die Stiere, der Widder und die Lämmer, die zum Mussafopfer gehören, hindern sich auch unter einander nicht (s. weiter Mischna 4) ; der Stier, die Widder und die Lämmer dagegen, die zum Brotopfer gehören, hindern einander, sie dürfen nur zusammen dargebracht werden, wenn eines der dazu gehörenden Tiere fehlt, so darf keines von ihnen dargebracht werden (s. Talmud). Die Mischna in den Talmudausgaben und ed. Lowe fügt auch noch das Wort והשעירים hinzu, das in den sonstigen Mischna-Ausgaben hier fehlt, es sind die ebenfalls anden angeführten Stellen (Lev. 23, 19; Num. 28, 30) vorgeschriebenen Böcke gemeint.
Simon sagt. Die Mischna in den Talmudausgaben und ed. Lowe lesen: אמר ר׳ שמען.
Wenn man mehrere Stiere haben könnte. wenn die vorhandenen Mittel gerade hinreichen, um die für das Opfer vorgeschriebene Anzahl von Stieren dafür zu kaufen (Raschi und Bartenura) ; es kann nicht gemeint sein, man hat die für das Opfer nötigen Stiere bereits gekauft, denn Tiere, die einmal zu Opfertieren bestimmt worden sind, dürfen weder selbst noch darf der für sie erzielte Erlös zu einem anderen Zwecke verwendet worden.
es dann aber nicht mehr für die Giessopfer. s. oben II Note 21.
so soll man lieber einen Stier mit seinen Giessopfern bringen als alle ohne Giessopfer. obwohl die נסכים das Tieropfer, zu dem sie gehören, nicht hindern, sondern man das Tieropfer auch allein darbringen und die Darbringung der נסכים später nachholen kann (Talmud 15 b; Maim. הלכות מעשה חקרבנות II, 12). R. Simon schliesst dieses aus Ezech. 46, 7 (Talmud).