Das Himmelblaue hindert nicht das Weisse. Aus der Mehrzahl גדילים (Deut. 22, 12) wird im Talmud (39 b) die Bestimmung abgeleitet, dass die Schaufäden an jeder Ecke des Gewandes aus 4 Fäden bestehen müssen, welche durch ein Loch hindurchgezogen werden und so in 8 Enden herabhängen. Nach Num. 15, 88 soll zu den Schaufäden auch ein Faden von himmel- blauer Farbe genommen werden. Nach Maim. הלכות ציצת I, 6 ist deshalb einer der 4 Fäden zur Hälfte himmelblau zu färben, so dass von den 8 herabhängenden Enden 7 weise und eines von himmelblauer Farbe ist. Nach Raschi und Tosafot dagegen ist שתיל תכלת nicht „einen himmelblauen Faden“ zu übersetzen, da die Schrift hier die Anzahl der zu nehmenden Fäden überhaupt nicht angibt; vielmehr sind zur Hälfte himmelblaue und zur Hälfte weisse oder ein himmelblauer und 3 weisse Fäden zu nehmen. Übrigens müssen die nicht himmelblauen Fäden nicht gerade weise sein, sondern sie können auch von jeder anderen Farbe sein; sie werden nur deshalb חוטי לבן genannt, weil anzunehmen ist, dass man im Allgemeinen Fäden von der gleichen Farbe nehmen wird wie das Gewand, und die meisten Gewänder waren ungefärbt, weiss. Die Mischna sagt nun hier, dass, trotzdem himmelblaue und weisse Fäden für die Schaufäden vorgeschrieben sind, man dennoch das Gebot auch dann erfüllt, wenn man in Ermangelung von himmelblauen nur weisee Fäden an das Gewand befestigt hat und ebenso umgekehrt.
Die an den Arm zu legende Tefilla. תפלה hier Einzahl von תפלין.
Das Mehl und das Öl. die als Zugabe-Opfer für die meisten Tieropfer vorgeschrieben waren.
hindern nicht den Wein. der als Giessopter ebenfalls zu den meisten Tieropfern gebürte; man konnte den Wein auch ohne das Mehl und das Öl darbringen, und ebenso umgekehrt.
die Sprengungen auf den äusseren Altar hindern einander nicht. Auch bei den Opfern, bei denen mehrere Sprengungen auf den äusseren Altar vorgeschrieben waren, galt die Sühne schon als vollzogen, sobald nur eine von diesen Sprengungen ausgeführt worden war (s. Sebachim IV Note 1).