Die sieben Arme des Leuchters hindern einer den anderen. die 6 Arme und der Mittelschaft; wenn einer davon an dem Leuchter fehlt, ist derselbe im Heiligtume nicht zu gebrauchen.
seine sieben Lampen. die Schalen, in welche das Öl gegossen wurde.
die beiden Abschnitte auf der Mesusa. מזוזה = Türpfoste, die gebräuchliche Bezeichnung für die Pfostenschrift, das sind die beiden Schriftabschnitte Deut. 6, 4—8 und 11, 18—21, die auf einen Pergamentstreifen geschrieben an die Türpfosten angeschlagen werden.
und selbst ein Schriftzug. כתב = Schrift, hier ist damit die Form der einzelnen Buchstaben gemeint (vgl. Abot V, 6). Nach der Erklärung im Talmud ist selbst, wenn nur ein Buchstabe an einen anderen anrührt, die Mesusa unbrauchbar.
die vier Abschnitte in den Tefillin. die Abschnitte Exod. 13, 1—10 und 11—16, Deut. 6, 4-8 und 11, 13—21, die, auf Pergamentsreifen geschrieben, in lederne Gehäuse getan und so auf Arm und Kopf gelegt werden; תפלין ist der Name, durch welchen in der aramäischen Übersetzung das von der Schrift gebrauchte Wort טוטפת wiedergegeben wird.
und selbst die Schrift eines Buchstaben hindert. Das Gleiche wie für Mesusa und Tefillin gilt auch für die Schrift auf den Torarollen.
die vier Schaufäden. Num. 15, 38. Aus Deut. 22, 12 ergibt sich, dass nur ein Gewand, das 4 Ecken hat, zizitpflichtig ist; hat es nur 3 Ecken, ist es nicht zizitpflichtig, hat es mehr als 4 Ecken, so brauchen doch nur 4 derselben mit Zizit versehen zu werden.
denn alle vier gehören zu einem Gebote. das Gebot gilt erst als erfüllt, wenn die 4 Zizit an den 4 Ecken befestigt sind.
Die vier sind vier Gebote. die Befestigung der Zizit an jeder der vier Ecken ist ein Gebot für sich, getragen darf das Gewand aber auch nach Ansicht des R. Ismael nur werden, wenn die Zizit an allen 4 Ecken befestigt sind. Welche Folgerungen aus der abweichenden Ansicht des R. Ismael für die religiöse Praxis sich ergeben, s. Talmud 37 b.