und man kann noch das Komez von dem einen für sich und von dem anderen für sich gesondert abheben. es ist von jedem der beiden noch ein Teil übrig geblieben, der sich nicht mit dem anderen vermischt hat und von dem man das Komez abheben kann.
so sind sie tauglich. Beide Opfer sind tauglich, obwohl sie teilweise mit einander sich vermischt haben, geht das, was sich vermischt hat, von dem einen nicht in dem anderen auf, selbst nachdem man von dem einen das Komez abgehoben hat und dieses dadurch zu שירים geworden ist, weil, wie im Talmud (23 b) als Grundsatz aufgestellt und aus dem Schriftvers (Lev. 2, 11) begründet wird, auch der Teil des Opfers, der nicht geopfert wird, das Zurückbleibende (שירים), hierin dem Komez gleichsteht, dass ebenso wie ein Komez im anderen (vgl. Note 19), so auch ein Komez oder ein Opfer, von dem das Komez noch nicht abgehoben worden ist, wenn es mit Zurückbleibendem sich vermengt hat, nicht darin aufgeht.
so darf man es nicht opfern. Man darf nicht das ganze Mehlopfer mit dem hineingeratenen fremden Komez opfern, damit dadurch wenigstens das Opfer, von dem dieses Komez abgehoben worden ist, tauglich wird, da ja das ganze Mehlopfer nicht auf den Altar gehört, sondern nur das Komez, das man davon hätte ab heben müssen, das man aber hier nicht abheben kann, weil man immer zu befürchten hat, dass in dem, was man abhebt, etwas von dem fremden Komez enthalten ist.
den Eigentümern angerechnet. da doch das Komez jedenfalls dargebracht worden ist.
wird den Eigentümern nicht angerechnet. weil ein Mehlopfer erst als dargebracht gilt, wenn das Komez davon auf dem Altar geopfert worden ist, hier aber gar kein Komez abgehoben worden ist.
so darf man es nicht opfern. In dem vorhergehenden Falle wird wenigstens kein direktes Verbot übertreten, wenn man das Ganze auf dem Altar opfert, (s. Raschi zu 22 a v. לא יקטיר), weil von dem Menlopfer noch kein Komez abgehoben worden ist, es deshalb noch kein שירים geworden ist; was aber einmal שירים geworden ist, das darf überhaupt nicht auf dem Altar geopfert werden. Es wird dies aus Lev. 2, 11 geschlossen, indem der Satz: כי כל שאיר וכל דבש לא תקטירו ממנו אשה רה׳ von der Tradition dahin ausgelegt wird, dass, ebenso wie aller Sauerteig und aller Honig, so auch alles dasjenige nicht geopfert werden darf, wovon das Feueropfer dem Ewigen bereits dargebracht oder abgesondert worden ist (כל שממנו אשה לה׳).
wird es den Eigentümern angerechnet. da doch das Komez jedenfalls dargebracht worden ist.
so macht die Priesterbinde es wohlgefällig. Der Stirnbinde des Hohenpriesters wohnte nach dem Wortlaute der Schrift die Kraft inne, einen den Opfern anhaftenden Makel aufzuheben (Exod. 28, 38: ונשא אהרן את עין הקדשים). Diese Wirkung erstreckt sich nach der Überlieferung jedoch nur auf den Makel der Unreinheit, sie hat zur Folge, dass das Opfer als vollzogen gilt und durch kein anderes ersetzt zu werden braucht.
ist es [aus dem Heiligtum] hinausgekommen. und dadurch untauglich geworden.