Wenn man beim Komez. das heisst nach Raschi und Bartenura: beim Darbringen des Komez, man hat das Komez mit der Absicht dargebracht, von dem Zurückbleibenden am folgenden Tage zu essen, beim Darbringen des Weihrauchs hat man diese Absicht aber nicht gehabt. Maimon, dagegen erklärt: beim Abheben des Komez, man hat beim Abheben des Komez eine das Opfer verworfen machende Absicht gehabt, nicht aber beim Ablesen des Weihrauchs; nach Maimon, gehört auch das Ablesen des Weihrauchs (s. I, Not. 15) zu der Opferhandlung der קמיצה.
und man macht sich dabei der Ausrottungsstrafe schuldig. obgleich das von dem Opfer Zurückbleibende erst verzehrt werden darf, nachdem sowohl das Komez wie auch der Weihrauch geopfert worden sind, beide zusammen also erst das Zurückbleibende verwendbar machen, weil nach Ansicht des R. Meïr es nicht nötig ist, dass man das ganze מתיר mit der das Opfer verworfen machenden Absicht dargebracht bezw. abgehoben hat, sondern das Opfer schon פגול wird, wenn man diese Absicht auch nur bei dem einen Teile, bei dem Komez oder bei dem Weihrauch, gehabt hat (מפגלין בחצי מתיר).
wenn man die Absicht bei allem [das Opfer] verwendbar Machenden gehabt hat. hat man aber die das Opfer verworfen machende Absicht nur bei einem Teile des מתיר gehabt, so wird dadurch das Opfer nicht פגול (אין מפגלין בחצי מתיר); es tritt darum in diesem Falle die Ausrottungsstrafe nicht ein, wenn man von dem Zurückbleibenden gegessen hat, als untauglich (פסול) wird aber das Opfer trotzdem betrachtet und das Zurückbleibende darf nicht gegessen werden (Talmud 14 b).
Beim Sünd-Mehlopfer und beim Eifersuchts-Mehlopfer. Bei diesen beiden Opfern fehlte der Weihrauch (s. Lev. 5, 11; Num. 5, 15).
Wenn man eines von den Lämmern. S. oben Note 7.
oder eine von den Schalen. S. oben Note 9.
[mit der Absicht] die beiden Schichten. d. h. etwas von den beiden Broten oder von den beiden Schichten.
wenn man die Absicht bei allem [das Opfer] verwendbar Machenden. das sind die beiden Lämmer bezw. die beiden Schalen Weihrauch; auch in diesen Fällen ist aber das Opfer auch nach Ansicht der Weisen dennoch פסול (s. Note 26).
das andere dagegen tauglich. Jedes der beiden Lämmer ist ein Opfer für sich, darum wird dadurch, dass das eine mit der Absicht geschlachtet worden ist, etwas davon am folgenden Tage zu essen, die Tauglichkeit des anderen nicht beeinträchtigt.
so sind beide tauglich. weil durch die bei Vornahme einer Opferhandlung an dem einen Teile des מתיר gehabte Absicht, bei dem anderen Teile desselben gegen die Vorschrift zu verstossen, keines von beiden untauglich wird (s. oben Note 2).