Man kann als freiwilliges Opfer ein Mehlopfer von 60 Zehnteln spenden und sie in einem Gefässe darbringen. Wenn man gesagt hat: „Ich verpflichte mich zu [einem Mehlopfer von] 61 [Zehnteln]“, so bringt man 60 in einem Gefäss und eines in einem besonderen Gefäss, denn da die Gemeinde am ersten Feiertage des Hüttenfestes, der auf einen Sabbat fällt, 61 [Zehntel] bringt. Am ersten Tage des Hüttenfestes wurden 13 Stiere dargebracht, zu jedem derselben 3 Zehntel Mehl, zusammen 39 Zehntel, 2 Widder, zu jedem derselben 2, und 14 Lämmer, zu jedem derselben 1 Zehntel, zusammen 18 Zehntel, das macht für die Festopfer zusammen 57 Zehntel Mehl. Dazu kommen noch zu dem täglichen Morgen- und Abendopfer je 1 Zehntel und zu den beiden Lämmern des Sabbat-Musafopfers je 1 Zehntel, also noch 4 Zehntel, so dass an einem solchen Tage zu den Gemeindeopfern 61 Zehntel Mehl dargebracht wurden; das ist das höchste Mass Mehl, das von der Gemeinde an einem Tage dargebracht wurde.
wenn der Einzelne um eines der Gemeinde nachsteht. der Einzelne sollte nicht ein Opfer darbringen, wie es die Gemeinde seihst im Höchstfalle nicht grösser darbrachte.
und sie dürfen doch nicht mit einander vermengt werden. deshalb dürfen nicht mehr als 60 Zehntel in einem Gefässe dargebracht werden, weil ein noch grösseres Mass Mehl nicht in der vorgeschriebenen Weise mit dem Öl gemengt werden kann. Nach Raschi und Barten, ist R. Simon der Ansicht des R. Elieser, Sohn des Jakob, dass selbst zu einem Mehlopfer von 60 Zehnteln Mehl nur ein Log Öl gehörte (s. oben IX, 3), ein noch grösseres Mass Mehl lässt sich aber mit einem Log Öl nicht mehr vermengen, und wenn auch durch das Unterlassen des Mengens das Opfer nicht untauglich wird, so muss doch wenigstens die Möglichkeit vorhanden sein, es zu mengen (s. oben III, Note 8). Maim. (הלכות מעשה הקרבנות XVII, 6) erwähnt nichts davon, dass das Mengen wegen der geringen Menge des Öls nicht möglich sei, auch entscheidet er ausdrücklich (ebend. II, 7) gegen die Ansicht des R. Elieser, Sohn des Jakob, dass zu jedem Mehlopfer so viele Log Öl gehören, wie es Zehntel Mehl enthält ; demnach muss der Tanna hier in der Mischna meinen, dass mehr als 60 Zehntel Mehl selbst mit einer entsprechend grossen Menge Öl nicht mehr in der vorgeschriebenen Weise gemengt werden können (vgl. Raschi zu Talm. 18 b v. ששים ואחד).
Darauf sagte man zu ihm : 60 können gemengt werden, 61 können nicht gemengt werden ? Darauf erwiderte er: Bei allen Massbestimmungen der Weisen ist es so, in 40 Sea kann man untertauchen. 40 Sea Wasser muss das Tauchbad enthalten, in das der Unreine untertaucht, um wieder rein zu werden.
in 40 Sea weniger ein Kurtob. קיטוב Name eines kleinen Flüssigkeitsmasses,1/64 eines Log.
kann man nicht untertauchen. Man kann nicht als freiwilliges Opfer 1, 2 oder 5 Log. Wein, den man nach der folgenden Mischna auch allein als Opfer darbringen kann.
bestimmen. weil zu keinem Opfer 1, 2 oder 5 Log Wein dargebracht wurden, man aber Wein nur in solcher Menge als selbständiges Opfer darbringen durfte, in welcher er als Zugabe für irgend ein Opfer vorgeschrieben war. Hatte man dennoch 1 oder 2 Log darzubringen gelobt, so verpflichtete dieses Gelöbnis nach Maim. (הלכות מעשה הקרבנות XVII, 14) zu nichts ; hatte man dagegen 5 Log darzubringen gelobt, so musste man 5 Log bringen, das Gelöbnis galt als verbindlich, weil in den 5 Log 4 enthalten waren, die man, wenn man sie für sich allein gelobt hätte, hätte darbringen können, man musste deshalb die 5 Log auf 6 ergänzen, um das Gelobte darbringen zu können.
wohl aber 3, 4,. 3 Log waren als Zugabe für ein Lamm, 4 für einen Widder und 6 für einen Stier vorgeschrieben.
und von 6 an und darüber. von 7 Log konnten 3 für ein Lamm und 4 für einen Widder verwendet werden, von 8 Log je 4 für einen Widder, von 9 Log 3 für ein Lamm und 6 für einen Stier, von 10 Log 4 für einen Widder und 6 für einen Stier u. s. w.