so muss er es doch von Weizen bringen. weil ein freiwilliges Mehlopfer niemals von Gerste, sondern stets nur von Weizenmehl dargebracht werden darf. Wie im Talmud ausgeführt wird, ist er jedoch nur dann verpflichtet, ein Mehlopfer von Weizenmehl darzubringen, wenn er auf Befragen erklärt, dass er, wenn er gewusst hätte, dass man ein Mehlopfer nur von Weizenmehl darbringen darf, ein solches von Weizenmehl gelobt haben würde; erklärt er jedoch, dass er auch dann ein solches von Weizenmehl nicht gelobt haben würde, so braucht er gar kein Opfer zu bringen. Befragt zu werden braucht er jedoch nur in dem Falle, wenn er gelobt hat, ein מנחה מן השעורים zu bringen, da bleibt, wenn er erklärt, das מן השעורים nur hinzugefügt zu haben, weil er angenommen, dass man auch ein Mehlopfer von Gerste darbringen kann, das Gelübde, ein מנחה darzubringen, in seiner Verpflichtung für ihn bestehen; hat er dagegen das Wort מנחה gar nicht gebraucht oder gelobt, ein מנחת שעורים, ein Gersten-Mehlopfer, zu bringen, so hat das Gelübde gar keine Geltung, weil er etwas gelobt hat, was gar nicht dargebracht werden kann (s. Maim. הלכות מעשה הקרבנות XVII, 9 ; anders entscheidet der ראב״ד z. St.). Das Gleiche gilt auch für die weiteren in der Mischna angeführten Fälle.
so muss er es doch von Kernmehl bringen. weil zu den Mehlopfern nur Kernmehl verwendet werden darf.
so muss er doch Öl und Weihrauch dazu bringen. weil zu allen freiwilligen Mehlopfern auch Öl und Weihrauch gehört.
so muss er ein ganzes Zehntel bringen. weil als Mindestmass zu einem Mehlopfer ein ganzes Zehntel genommen werden muss.
so muss er zwei Zehntel bringen. durch die Hinzufügung עשרון ומחצה hat er sich verpflichtet, mehr als ein gewöhnliches Mehlopfer von einem Zehntel zu bringen ; wenn er nun erklärt, wenn er gewusst hätte, dass man einen Bruchteil von einem Zehntel nicht darbringen darf, hätte er das Gelübde so gefasst, dass man das Gelobte darbringen kann, muss er deshalb ein Mehlopfer von zwei Zehnteln darbringen.
gar nicht als freiwilliges Opfer gespendet werden kann. R. Simon ist der Ansicht, dass bei einem Gelöbnis nur der gesamte Wortlaut im Zusammenhang als ein Ganzes aufzufassen ist (אף בגמר דבריו אדם נתפס), es ist deshalb gleich, ob er ein מנחה מן השעורים oder ein מנחת שעורים gelobt hat und welche Erklärung er nachträglich dazu abgibt, in jedem Falle hat er etwas gelobt, was gar nicht als Opfer dargebracht werden kann, und das Gelübde besitzt daher keinerlei Verbindlichkeit.