bevor sie durch das Gefäss. durch Hineintun in ein Dienstgefäss (s. VII, Note 28).
dürfen sie ausgelöst werden. So lange sie noch nicht in ein heiliges Gefäss hineingetan worden sind, tragen sie selbst noch nicht den Charakter von Heiligem (קדושת הגוף) an sich, sondern nur ihr Geldwert ist heilig (קדושת דמים), deshalb können sie ausgelöst werden, der für sie erzielte Erlös gehört dem Heiligtum, sie selbst dürfen dann zu profanen Zwecken verwendet werden. Man darf sie jedoch nur auslösen, wenn sie unrein geworden sind, anderenfalls dürfen sie, auch bevor sie durch Hineintun in ein heiliges Gefäss heilig geworden sind, nicht ausgelöst werden, weil Alles, was einmal für den Altar bestimmt worden ist, nicht mehr zu einem profanen Zwecke verwendet werden darf, so lange es noch für den heiligen Zweck tauglich ist (Talmud). Eine Ausnahme macht nur das קרבן עולה ויורד s. darüber Kerit. 27 b.
dürfen sie nicht ausgelöst werden. sie müssen vielmehr wie andere unrein oder untauglich gewordene Opfer verbrannt werden, die Giessopfer, weil sie nur aus Flüssigem bestanden, in einem besonders für sie hergerichteten Feuer, nach Maim. (הלכות איסורי המזבח VI, 5) auf dem Altar, nach Raschi (Sebach. 92 a) auf dem Fussboden der עזרה.
Weihrauch und Dienstgeräte. Die Talmudausgaben haben noch den Zusatz : משנטמאו, wenn sie unrein geworden sind, s. die folgende Note.
denn die Schrift spricht davon nur beim Viehopfer. Tieropfer tragen, sobald sie zum Darbringen bestimmt worden sind, auch bevor sie noch mit einem heiligen Geräte in Berührung gekommen sind, den Charakter von Heiligem (קדושת הגוף) an sich und dürften deshalb, auch wenn sie zur Darbringung untauglich geworden sind, nicht ausgelöst werden. Für das Viehopfer bestimmt aber die Schrift (Lev. 27, 11—13) ausdrücklich, dass es, wenn es durch einen Leibesfehler zur Darbringung unbrauchbar geworden ist, ausgelöst werden soll ; nach der Tradition ist unter בהמה טמאה dort ein solches durch einen Leibesfehler unbrauchbar gewordenes Opfertier zu verstehen, denn von בהמה טמאה im gewöhnlichen Sinne, d. h. von einem für den Genuss verbotenen Tier, wird dort erst Vers 27 gesprochen. Auf das Vogelopfer bezieht sich aber diese Bestimmung nicht, ein Vogelopfer darf deshalb, sobald es einmal zur Darbringung bestimmt worden ist, auch wenn es untauglich geworden ist, nicht ausgelöst werden; nur wenn es schon, als es zur Darbringung bestimmt wurde, einen solchen Leibesfehler hatte, darf es ausgelöst werden (s. Tosf. 100b v. העופות). Holz und Weihrauch tragen, bevor sie durch Berührung mit einem heiligen Gefässe geheiligt worden sind, nicht selbst den Charakter von Heiligem (קדושת הגוף) an sich, sondern nur ihr Geldwert ist heilig (קדושת דמים), da sie nicht selbst darzubringende Opfer sind, sondern nur zu den Opfern verwendet werden (מכשירי קרבן). Auch das, was nur seinem Geldwerte nach heilig ist, darf ja aber, so lange es nicht unrein geworden ist, nicht ausgelöst werden ; unrein werden kann aber das Holz erst, nachdem es für den Altar bearbeitet worden ist, da die rohen Holzscheite keine Unreinheit annehmen, sondern erst das für das Altarfeuer hergerichtete Holz, ebenso auch der Weihrauch erst, nachdem er in das heilige Gefäss getan worden ist (חיבת הקדש משוה להו אוכלא), dann aber sind beide durch die Berührung mit den heiligen Gefässen bereits selbst geheiligt worden (קדושת הגוף) und dürfen deshalb nicht mehr ausgelöst werden. So dürfen also Holz und Weihrauch nie ausgelöst werden. Dienstgefässe dürfen, auch wenn sie unrein geworden sind, nicht ausgelöst werden, weil sie ja durch Untertauchen in ein Quellbad von ihrer Unreinheit wieder gereinigt werden können. Der Zusatz שנטמאו in den Talmudausgaben bezieht sich nur auf Holz, Weihrauch und Dienstgefasse, da zu העופות vielmehr שנפסלו zu ergänzen ist (s. Tosf. Jomt. und Tif. Jis.) ; Maim. (הלכות איסורי המזבח VI, 4) führt die Bestimmung für Mehl-, Giess-, Öl-, Vogel-Opfer, Weihrauch, Holz und Dienstgefasse zusammen an und gebraucht den Ausdruck: שנפסלו או שנטמאו