Die zwei Brote werden nicht früher als am zweiten und nie später als am dritten Tage. vom Backen an gerechnet.
Gebacken werden sie am Tage vor dem Feste. Am Feste selbst dürfen sie nicht gebacken werden, obwohl es doch sonst erlaubt ist, Alles, was am Feiertage selbst gegessen werden soll, zu kochen und zu backen, weil durch das beschränkende הוא לבדו יעשה „לכם״ (Exod. 12, 16) diese Erlaubnis nur auf das zu profanem Gebrauch Bestimmte beschränkt wird, auf Heiliges dagegen sich nicht bezieht (Pesach. 47 a).
werden sie erst am dritten Tage verzehrt. da sie dann schon am Freitag gebacken werden müssen.
Gebacken wird es am Tage vor Sabbat. s. oben Mischna 2.
wird es erst am zehnten Tage verzehrt. da es dann schon am Donnerstag gebacken werden muss.
sind es die beiden Tage des Neujahrsfestes. Auch in Jerusalem wurde das Neujahrsfest zwei Tage gefeiert, wenn die Zeugen an dem Tage, an dem man sie erwartete, erst nach מנחה gekommen waren, um zu bezeugen, dass sie den Mond bereits gesehen haben, es wurde dann sowohl dieser wie auch der folgende Tag als Festtag begangen.
so wird es erst am elften Tage. Wenn man am Donnerstag die Zeugen für das Sichtbarwerden des Mondes erwartete, wurde für alle Fälle das Brot schon am Mittwoch gebacken und der Donnerstag als Festtag begangen. Erschienen die Zeugen am Donnerstag noch vor מנחה, so war der Freitag kein Feiertag mehr, es würden deshalb am Freitag neue Brote gebacken, und die am Mittwoch gebackenen wurden ausgelöst und konnten dann zu profanen Zwecken verwendet werden. Waren bis מנחה keine Zeugen erschienen, so war auch der Freitag Feiertag und mussten deshalb die am Mittwoch gebackenen Brote verwendet werden, die dann am nächstfolgenden Sabbat, also erst am elften Tage, verzehrt wurden. In diesem Falle zählte aber erst der Freitag als der erste Tischri, der Versöhnungstag fiel demnach auf den Sonntag (so nach Tosafot 100 b und Tosf. Jomt. im Gegensatz zu der Bemerkung Raschi’s und Barten.’8, dass, wenn auch in diesem Falle der nächstfolgende Sabbat Versöhnungstag war und das Brot erst in der folgenden Nacht gegessen werden konnte, es dennoch am elften Tage gegessen wurde, weil bei allen das Heiligtum betreffenden Bestimmungen die Nacht mit zu dem vorangehenden Tage gezählt wurde).
Den Feiertag verdrängt es. R. Simon ist der Ansicht, dass das beschränkende לכס (s. Note 72) nur die Speisebereitung für einen Nichtjuden ausschliessen soll, nicht aber die für das Heiligtum.
aber es verdrängt nicht den Fasttag. den Versöhnungstag; wenn dieser auf einen Freitag fiel, so musste das Brot schon am Donnerstag gebacken werden.