zugerichtet. in ed. pr. und ed. Lowe fehlt das Wort : ועריכתן.
und gebacken werden. Hier stimmen alle überein, dass auch das Kneten und Zurichten nur drinnen geschehen darf, nach Raschi und Barten., weil das ½ Zehntel-Mass, mit dem das Mehl in zwei Hälften geteilt wurde, nach allen Ansichten ein geheiligtes Gefäss war, da es nur von den Priestern im Heiligtum gebraucht wurde, während das Zehntel-Mass oft auch von den darbringenden Israeliten ausserhalb des Heiligtums benutzt wurde, um das darzubringende Mehl für das Opfer damit abzumessen; nach Tosf. Jomtob, weil zu dem Pfannenopfer des Hohenpriesters Öl gehörte, das beim Abmessen durch das heilige Gefäss — die Flüssigkeitsmasse waren nach allen Ansichten geheiligt bereits geheiligt war, das Kneten und Zubereiten und Mengen des Pfannenopfers mit dem Öl daher nur in einem heiligen Gefässe geschehen konnte; zu den zwei Broten und den Schaubroten dagegen gehörte kein Öl, deshalb konnten sie auch in nicht geheiligten Gefässen geknetet und zugerichtet werden.
und sie verdrängen den Sabbat. s. oben Note 8.
das Mahlen und Sieben aber verdrängt nicht den Sabbat. weil diese Vorbereitungen auch vor Sabbat geschehen können.