Auf einem künstlich bewässerten Felde. S. VIII, Note 12. Das Verbot des Schneidens von Getreide vor dem Omerschnitt galt nur für solche Felder, von denen das Omer dargebracht werden durfte, nicht aber für solche, von denen wegen der geringeren Qualität ihrer Früchte das Omer gar nicht dargebracht werden durfte. Die Schrift (Lev. 23, 10) schreibt allerdings vor, dass das Omer ראשית קצירכם „das Erste eures Schnittes“ sein soll, daher das Verbot des Schneidens von Getreide vor dem Omerschnitt. Es heisst aber in demselben Schriftverse : Wenn ihr in das Land kommen werdet, welches ich euch gebe, וקצרתם את קצירה „und ihr einerntet seine Ernte“, woraus zu entnehmen ist, dass während der Ernte, nachdem man schon mit dem Schneiden angefangen hat, das Omer dargebracht werden soll. Daraus wird geschlossen, dass allerdings auch vor dem Omer schon Getreide geschnitten werden darf und zwar auf solchen Feldern, von denen man das Omer nicht darbringen darf, das ראשית קצירכם dagegen wird nur auf das Getreide von solchen Feldern bezogen, von denen man das Omer darbringen darf.
in der Ebene. von einem künstlich bewässerten Felde sollte allerdings das Omer nicht genommen werden, war es aber geschehen, so war nach VIII, 2 das Opfer dennoch tauglich. Das Schneiden auf einem solchen Felde fiel deshalb im Allgemeinen wohl unter das Verbot von ראשית קצירכם, anderenfalls wäre es ja auch auffallend, dass die Mischna hier nicht ebenso wie בית השלחים auch die dort angeführten בית הזבלים und בית האילן als Ausnahmen nennt, die derselben Klasse angehören. Die Mischna nennt hier vielmehr nur בית השלחים שבעמקים künstlich bewässerte Felder, die in der Ebene liegen, das Getreide von solchen Feldern war von noch geringerer Qualität als das von einem sonstigen בית השלחים, und das von einem solchen Felde gebrachte Omer war deshalb vermutlich selbst בדיעבד untauglich. Der Talmud hat allerdings (Pesach. 11a) die Lesart: בית השלחים ושבעמקים, ebenso dort Raschi: ושל בית העמקים, danach wären künstlich bewässerte Felder überhaupt und ebenso Felder in der Ebene von dem Verbote ausgeschlossen.
aber nicht in Schobern aufstellen. Man soll selbst dort, wo das Schneiden erlaubt ist, soweit es ohne Nachteil geschehen kann, wenigstens bemerkbar machen, dass es nur eine Ausnahme von dem allgemeinen Verbote ist und deshalb das nicht unbedingt Notwendige unterlassen ; ein längeres Stehenlassen des reifen Getreides auf dem Felde könnte demselben vielleicht schaden, das Nichtaufstellen in Schobern aber jedenfalls nicht.
die Leute von Jericho. deren Felder künstlich bewässert wurden und in der Ebene lagen.
die Weisen haben es ihnen aber nicht verwehrt. S. Pesach. IV, 8.
Als Grünfutter. שחת heisst das unreif abgemähte Getreide, das man als Viehfutter verwenden will.
darf man es schneiden und dem Vieh zu essen geben. Ed. princ. und ed. Lowe lesen: הקוצר לשחת מאכיל לבהמה.
bevor es das Drittel erreicht hat. nach Raschi: bevor die Halme ein Drittel ihrer Höhe erreicht haben, nach Maim, und Bart. : bevor das letzte Drittel angefangen hat zu wachsen, dann darf man es auch nachher weiter als Viehfutter schneiden und verwenden.
auch nachdem es das Drittel erreicht hat. weil das Schneiden von unreifem Getreide zur Verwendung als Viehfutter überhaupt nicht unter den Begriff von קציר fällt.