sobald man die erste [Peruta] daraus ausgegeben hat. weil es vielleicht die dem Heiligtum gehörende Peruta gewesen ist.
Akiba. der der Ansicht ist, dass man auch für eine zweifelhafte Veruntreuung ein Veruntreuungs-Schuldopfer zu bringen hat (s. Keret. V, 2).
ausgegeben hat. Der Einwand (Tosaf. 21 b v. פרוטה), dass die Peruta durch die Vermischung mit den anderen in dem Beutel befindlichen Münzen eigentlich aufgehört haben sollte, heilig zu sein, nach dem Grundsatze, dass nach Tora-Vorschrift ein verbotener Gegenstand, der unter mehrere andere erlaubte gleicher Art geraten ist, darin aufgeht (מין במינו בטל ברוב), wird in Tosaf. Chad. damit widerlegt, dass dieser Grundsatz nur in dem Falle gilt, wenn es unmöglich ist, den verbotenen Gegenstand, da er von den anderen nicht zu unterscheiden ist, zu entfernen, in dem vorliegenden Falle aber sich der Ausweg bietet, dass man die Peruta durch eine andere nichtheilige Peruta auslöst, da es demnach unmöglich ist, das in dem Beutel vorhandene Verbotene zu beseitigen, geht selbst nach Tora-Vorschrift die Peruta nicht in den übrigen Münzen auf.
dass man immer weiter ausgeben darf. weil er damit zu erkennen gegeben hat, dass er gemeint hat, der ganze Inhalt des Beutels soll nicht heilig sein und zu profanen Zwecken ausgegeben werden bis auf eine d. i. die letzte Peruta, die dem Heiligtum gehören soll.
ausgegeben hat. dann erst hat man die Veruntreuung begangen.