Hat er einen Taubstummen. S. Chull. I Note 3.
einen Schwachsinnigen. ebend. Note 4.
oder einen Unmündigen. ebend. Note 5.
als Boten geschickt. für Geld, das dem Heiligtum gehört, etwas einzukaufen.
hat der Hausherr die Veruntreuung begangen. weil es bei der Veruntreuung für die Schuld des Auftraggebers nicht darauf ankommt, ob der von ihm Beauftragte imstande ist, den Auftrag richtig auszuführen, sobald nur der Auftrag richtig ausgeführt worden und es dem Auftraggeber recht ist, dass er richtig ausgeführt worden ist.
haben sie seinen Auftrag nicht ausgeführt. sondern etwas anderes, als ihnen aufgetragen worden ist, dafür gekauft.
begeht der Krämer die Veruntreuung. sobald er das Geld für sich verwendet. Der Hausherr hat keine Veruntreuung begangen, da sein Auftrag nicht zur Ausführung gekommen ist, der Bote, der dem Krämer das Geld gegeben hat, ebenfalls nicht, weil nur eine von einer vollsinnigen Person begangene Veruntreuung als Veruntreuung gilt, eine Veruntreuung wird daher erst begangen, wenn der Krämer das erhaltene Geld für sich verwendet. Ed. Lowe: השליח מעל.
sich aber erinnert. dass das Geld dem Heiligtum gehört.
sobald er es ausgibt. Nach dem Talmud ist dieses jedoch nur dann der Fall, wenn es auch dem Boten vorher zur Kenntnis gekommen ist, dass es heiliges Geld ist, in diesem Falle haben sie beide kein Veruntreuungs-Schuldopfer zu bringen, da dieses nur für eine unwissentliche Veruntreuung gebracht wird, und ist das Geld weiter heilig geblieben, da nur durch eine unwissentliche Veruntreuung Heiliges aufhört, heilig zu sein, deshalb begeht erst der Krämer die Veruntreuung, wenn er dasselbe ausgibt. Hat aber der Bote nicht gewusst, dass es heiliges Geld ist, so hat er die Veruntreuung begangen, denn da sein Auftraggeber sich inzwischen erinnert hat, dass es heiliges Geld ist, ist es ihm gewiss nicht mehr recht, dass das Geld zu profanen Zwecken ausgegeben wird, und handelt deshalb der Bote nicht mehr in seinem Auftrage (s. Chag. 10 b Raschi v. שליח עניא). Ebenso hat, wenn es dem Boten vorher zur Kenntnis gekommen ist, nicht aber dem Auftraggeber, dieser die Veruntreuung begangen. Ed. Lowe: עד שיוציא. Talmudausg.: לכשיוציא.
Wie soll er. Raschi und Tosaf. erklären: der Hausherr, um zu verhüten, dass der Krämer durch Ausgabe des Geldes eine Veruntreuung begeht. Maim. u. Bart. erklären: der Krämer, nachdem er erfahren hat, dass das Geld, das er erhalten und bereits unter anderes Geld getan hat, dem Heiligtum gehört hat.