kann nicht noch einmal eine Veruntreuung begangen werden. Heiliges, das unvorsätzlich veruntreut worden ist, hat damit aufgehört, heilig zu sein, bei vorsätzlicher Veruntreuung dagegen, die gar nicht unter den Begriff von מעילה fällt, bleibt das Veruntreute weiter heilig (s. R. Jehuda, Kidd. II, 8). Nach Tosaf. (Kidd. 55 a (s. auch Maim. הלכות מעילה VI, 3 u. 4) hört auch bei vorsätzlicher Veruntreuung der veruntreute Gegenstand nur dann auf. heilig zu sein, wenn der Veruntreuende geglaubt hat, dass der Gegenstand Privateigentum eines Anderen sei, da er ihn trotzdem benutzt hat, ist die Benutzung eine beabsichtigte Entwendung fremden Eigentums gewesen, da auch schon die Benutzung des Eigentums eines anderen ohne dessen Einwilligung als eine Entwendung fremden Eigentums gilt, und da demnach mit der Benutzung ein Besitzerwechsel des Gegenstandes beabsichtigt gewesen ist, hat er durch die Veruntreuung aufgehört, heilig zu sein. War dagegen der Veruntreuende in dem Glauben, dass der veruntreute Gegenstand sein eigenes Eigentum sei, so bleibt der Gegenstand heilig und kann auch weiter eine Veruntreuung an ihm begangen werden.
ausgenommen an Tieren. fehlerfreien Opfertieren, nach Maim. (הלכות מעילה VI, 5) ebenso auch an Vogelopfern, Mehl- und Giessopfern.
und an Opfergefässen. Diese ebenso wie die Altaropfer bleiben, auch wenn eine Veruntreuung an ihnen begangen worden ist, unter allen Umständen heilig, weil sie nicht nur als Eigentum des Heiligtums (קדושת דמים), sondern durch ihre heilige Bestimmung selbst heilig sind (קדושת הגוף) und für diese ihre Bestimmung unverändert weiter geeignet bleiben, auch nachdem die Veruntreuung an ihnen begangen worden ist, deshalb unterliegen sie auch weiter der Veruntreuung. Im Talmud wird dieses für Opfertiere aus der von Veruntreuung handelnden Schriftstelle gefolgert, für Opfergefässe, weil durch diese alles, was in sie hineingetan wird, heilig wird, woraus zu schliessen sei, dass umsomehr die ihnen selbst eignende Heiligkeit ihnen verbleibt, auch nachdem eine Veruntreuung an ihnen begangen worden ist.
Ist einer auf einem Tiere geritten. auch wenn er angenommen hat, dass das Tier einem anderen und nicht ihm selbst gehöre, s. Note 14.
hat einer von einem Sündopfertier. oder einem anderen hochheiligen Opfertiere.
Bei allem. Talmudausg.: כל דבר.
was nicht. Ed. pr. u. Ven.: שיש.
ausgelöst. Raschi u. Bart. lesen: שאין לו פגם, Tosaf. bringen zwei Lesarten: שיש בו פגם und שאין בו פגם.
werden darf. weil es durch seine heilige Bestimmung geheiligt ist. Wie der Talmud erklärt, gehört dazu nach Rabbi auch Holz, das man gespendet hat, als Opfer auf dem Altar dargebracht zu werden, während nach der Ansicht der Weisen Holz nicht als Opfer dargebracht, sondern nur für die Unterhaltung des Altarfeuers gespendet werden kann, oder ein Opfertier, das fehlerhaft geworden ist und das man, ohne es ausgelöst zu haben, geschlachtet hat, das man nach der Ansicht von Rabbi nicht mehr auslösen kann, weil es zur Auslösung erforderlich ist, dass das Tier vor den Priester hingestellt wird, damit er es abschätze, das aber bei dem bereits geschlachteten Tiere nicht mehr möglich ist, während die Weisen der Ansicht sind, dass bei für den Altar geheiligten Tieren ein solches Hinstellen vor den Priester nicht erforderlich ist (s. Temur. VII Note 19).