Die Asche. דשון, von דשן = Asche, das Wegräumen der Asche, dann auch wie hier: die weggeräumte Asche und die beim Reinigen des Leuchters herausgeriommenen Öl- und Dochtreste.
vom inneren Altar und die Überbleibsel aus dem Leuchter darf man nicht benützen. nach rabbinischer Verordnung.
sie unterliegen aber nicht der Veruntreuung. Nach Tamid I, 4 wurden diese Aschenreste des inneren Altars und die im Leuchter zurückgebliebenen Reste nach der עזרה herausgebracht und dort auf einen dazu bestimmten Platz neben dem Altar hingelegt, auf den auch die täglich von dem Opferaltar abgehobene Aschenhebe gelegt wurde. Nach der Erklärung von Rabbenu Gerschom, der Bart. folgt, meint die Mischna, dass diese Aschenreste nicht der Veruntreuung unterliegen, nachdem sie auf diesen Platz geschafft worden sind, nicht wie die Aschenhebe, die, auch nachdem sie dort niedergelegt worden ist, noch als heilig betrachtet wird und der Veruntreuung unterliegt; so lange sie aber noch nicht auf diesen Platz geschafft worden sind, unterliegen sie noch der Veruntreuung, weil noch nicht alles, was mit dem Geheiligten auszuführen war, ausgeführt worden ist. Nach der Erklärung von Raschi bezieht sich der Ausspruch der Mischna auf die Aschenreste, bevor sie nach diesem Platz geschafft worden sind, sie unterliegen nicht der Veruntreuung, weil das Hinlegen der Aschenreste auf diesen Platz nicht zu den eigentlichen Opferhandlungen mehr gehört und deshalb auch schon vorher alles mit dem Geheiligten auszuführende ausgeführt worden war.
Hat man sie vorher dem Heiligtum gelobt. So nach Rabb. Gerschom und Bart., die erklären: wenn jemand, bevor die Aschenreste nach dem Aschenplatz geschafft worden sind, gesagt hat: den Wert dieser Aschenreste gelobe ich dem Heiligtum, so begeht auch derjenige, der sie, nachdem sie auf den Aschenplatz gelegt worden sind, für sich verwendet, eine Veruntreuung, da es danach nicht mehr möglich ist, den Wert, den die Asche vorher hatte, genau festzustellen und er demnach durch seinen Eingriff das Heiligtum geschädigt hat. Andere Erklärer geben andere Erklärungsversuche, die aber ebenso wenig wie dieser befriedigen. Raschi erklärt: wenn die Aschenreste, die vor ihrem Hinausschaffen nicht mehr der Veruntreuung unterlegen haben (s. vorhergehende Note), von neuem (diese Bedeutung hätte hier das בתחלח) den Charakter von Heiligem dadurch erhalten haben, dass man sie auf den Aschenplatz gelegt hat, auf dem bereits die Aschenhebe liegt, die auch dort noch der Veruntreuung unterliegt, so unterliegen auch die Aschenreste der Veruntreuung, weil es sicher ist, dass sich dort Teilchen der Aschenhebe mit ihnen verbinden, und demnach, wer sie verwendet, jedenfalls etwas verwendet, was der Veruntreuung unterliegt. Nach Tosaf. ist hier mit דשון nicht die vorher erwähnte Asche des inneren Altars bezw. des Leuchters gemeint, sondern die Asche des Opferaltars, und spricht hier die Mischna nur den Satz aus, dass die von diesem Altar abgehobene Aschenhebe auch nach ihrer Abhebung der Veruntreuung unterliegt, המקדיש דשון בתחלה würde demnach heissen: das, was man am Anfang (das Entaschen des Opferaltars ging allen anderen Opferhandlungen voraus) von der Asche (des Opferaltars) durch Abheben geheiligt hat (s. ברכת הזבח z. St.) Nach einer anderen von Tosaf. abgewiesenen Erklärung wäre mit דשון hier jede beliebige profane Asche gemeint, und wolle die Mischna sagen, dass nicht nur Gegenstände, sondern selbst die Asche von solchen, wenn sie dem Heiligtum gelobt worden ist, der Veruntreuung unterliegt. Tif. Jis. endlich erklärt nach einem anderen noch weniger befriedigenden Erklärungsversuche: wenn man zu Anfang, d. h. bevor die Spezereien zum Räucherwerk bezw. das Holz für den Altar und die Dochte für den heiligen Leuchter bestimmt worden waren, die nach dem Verbrennen zurückbleibenden Aschenreste dem Heiligtum gelobt hat, unterliegen diese, auch nachdem sie als für den Altar Geheiligtes nicht mehr der Veruntreuung unterliegen, als für das Heiligtum Gelobtes der Veruntreuung.
die noch nicht das vorschriftsmässige Alter haben. Von תורים durften nur die älteren und von יונים nur die jüngeren als Opfer verwendet werden, s. Chull. I, Note 36.
sie unterliegen aber nicht der Veruntreuung. sie werden, wenn sie zu Opfern bestimmt worden sind, nicht als קדשי ה׳ betrachtet, da sie als Opfer nicht zu gebrauchen sind. Viehopfer unterliegen, auch wenn sie noch nicht das für Opfer vorgeschriebene Alter erreicht haben, der Veruntreuung (s. Talm. 12 a und Maim. הלכות מעילה II, 16), weil Viehopfer, auch wenn sie wegen eines Leibesfehlers nicht dargebracht werden können, dennoch קדשי ה׳ genannt werden und der Veruntreuung unterliegen, da sie ausgelöst werden und für den Erlös wieder ein Opfer dargebracht werden muss. Ebenso unterliegt ein Sündopfertier, das verloren gegangen war und vor anderweitiger Sühnung des Eigentümers sich wiedergefunden hat, inzwischen aber das vorgeschriebene Alter überschritten hat, der Veruntreuung (s. oben Mischna 1), weil es, nachdem es einen Leibesfehler bekommen hat, ausgelöst wird und für den Erlös wieder ein Opfer dargebracht werden muss. Tauben dagegen, die, wenn sie fehlerhalt geworden sind, nicht ausgelöst werden können (s. Menach. XII, 1), unterliegen, weder wenn sie das vorgeschriebene Alter noch nicht erreicht noch wenn sie es überschritten haben, der Veruntreuung.
unterliegen der Veruntreuung. weil sie, sobald sie das vorgeschriebene Alter erreicht haben, dargebracht werden können, werden sie, auch wenn sie dasselbe noch nicht erreicht haben, doch קדשי ה׳ genannt.