der Weihrauch. der mit dem Chomez zusammen auf den Altar dargebracht wurde.
das Räucherwerk. die Spezereien, die als Räucherwerk dargebracht wurden.
das Mehlopfer des gesalbten Priesters. Der Hohepriester hatte täglich ein Mehlopfer zur Hälfte morgens und zur Hälfte abends darzubringen, das ebenfalls ganz auf dem Altar dargebracht wurde.
und das Giessopfer-Mehlopfer. das mit einem Weinopfer verbundene Mehlopfer, das als Zugabe mit den meisten Tier-opfern zusammen dargebracht wurde und das ebenfalls ganz auf dem Altar verbrannt wurde.
Durch ihre Heiligung. Talmudausg.: קרשן
durch [Hineintun in] das Opfergerät. das Chomez schon vor seiner Abhebung durch das Hineintun des Mehlopfers in das Opfergerät.
und sie unterliegen der auf Übriggelassenes. Ed. Ven. und Lowe fehlt: משום נותר.
und Unreines. Dieselbe Wirkung, welche bei Opfertieren das Sprengen des Blutes an den Altar und bei gewöhnlichen Mehlopfern das Darbringen des Chomez auf den Altar hat, hat bei den genannten Dingen, die selbst ganz auf den Altar gebracht werden, schon das Hineintun in das heilige Dienstgerät.
nicht aber der auf Verworfenes stehenden Strafe. weil alle die genannten Dinge zu denjenigen gehören, auf welche die auf das Essen von einem פגול gewordenen Opfer stehende Ausrottungsstrafe keine Anwendung findet, s. Sebach. IV, 3. Nach der Ansicht der Weisen in der dortigen Mischna gehören hierzu auch die מנחות נסכים, die zusammen mit dem Tieropfer dargebracht werden.
was erst durch ein Anderes verwendbar gemacht wird. Ueber die Bedeutung des Ausdrucks מתירין s. Sebach. II Note 41. Beim Sündopfer, Schuldopfer und Friedensopfer werden erst durch das Sprengen des Blutes die Opferteile für den Altar und das Fleisch für die Priester verwendbar, beim Ganzopfer und den Stieren und Böcken, die verbrannt werden, die Opferteile und das Fleisch für den Altar, die beiden Brote werden erst durch das Sprengen des Blutes der zu ihnen gehörenden Lämmer für die Priester verwendbar, ebenso die Schaubrote erst durch das Darbringen des Weihrauchs und die gewöhnlichen Mehlopfer durch das Darbringen des von ihnen abgehobenen Chomez.
erst nachdem das es verwendbar Machende dargebracht worden ist. Verworfenes, weil es beim פגול-Verbote (Lev. 19, 7) heisst: לא ירצח „es wird nicht wohlgefällig aufgenommen werden“, wie die wohlgefällige Aufnahme des Opfers erst durch die erfolgte Blut-Sprengung bewirkt wird, so wird es auch erst nach erfolgter Blutsprengung פגול (Sebach. 28 b.) Dass dasselbe auch für Übriggelassenes und Unreines gilt, wird im Talmud ebenfalls von den dabei gebrauchten Ausdrücken der Schrift abgeleitet (s. Sebach. 45 b)
was nicht durch ein anderes verwendbar gemacht wird. wie die hier in der Mischna angeführten Dinge.
der auf Übriggelassenes und Unreines stehenden Strafe. weil es bei dem Verbot, Heiliges in Unreinheit zu essen, heisst (Lev. 22, 2): מקדשי בני ישראל אשר הם מקדישים לי darunter ist alles Geheiligte zu verstehen, auch wenn es keinen מתיר hat, sobald es die zur Darbringung vorbereitende Heiligkeit erhalten hat. Dass dasselbe auch für Übriggelassenes gilt, wird wieder durch Wortanalogie von dem für Unreines Geltenden abgeleitet (Sebach. 45 b).