Die beiden Brote. am Wochenfeste.
Nachdem sie im Ofen eine Kruste bekommen haben. Das Backen der Brote, das sich in dem Überziehen mit einer Kruste zu erkennen gibt, hat die gleiche Wirkung wie das Schlachten bei einem Opfertiere, weil es wie dieses die erste für die Darbringung vorbereitende an dem Heiligen vorgenommene Veränderung ist (Raschi).
dass sie durch [Berührung durch] einen am selben Tage Untergetauchten oder einen noch nicht durch das Sühnopfer Gesühnten untauglich werden. Nach Raschi und Bart. heisst es hier nicht: ובלינה, da nach Menach. XI, 9 die Brote stets schon am Tage vorher gebacken wurden, sie wurden demnach durch das Liegenbleiben über Nacht nicht untauglich. Tosaf. wenden dagegen ein, dass die Brote nur dann durch Übernachten nicht untauglich wurden und deshalb am Tage vorher gebacken werden konnten, wenn man annimmt, dass der Ofen nicht zu den geheiligten Geräten gehörte, weil alles zu Opfernde, sobald es durch Hineintun in ein heiliges Gerät geheiligt worden ist, durch Übernachten untauglich wird. Unsere Mischna muss aber von der Annahme ausgehen, dass der Ofen zu den geheiligten Geräten gehörte, da sonst die Brote nicht schon im Ofen durch die Berührung durch einen טבול יום untauglich werden könnten, es mussten deshalb die Brote am selben Tage gebacken werden, weil sie sonst durch Übernachten untauglich wurden, Tosaf. halten deshalb auch hier die Lesart ובלינה für berechtigt, wie sie sich auch in den Talmudausgaben findet (Vgl. hierzu Menach. XI Note 8).
und darf das zu ihnen gehörende Opfer. die beiden Lämmer, die zu den Erstlingsbroten gehören.
geschlachtet werden. sie dürfen erst geschlachtet werden, wenn die beiden zu ihnen gehörenden Brote hergestellt sind, so lange die Brote aber keine Kruste haben, können sie noch nicht לחם genannt werden (vgl. Menach. VII Mote 20).
Nach der Sprengung des Blutes der Lämmer unterliegen sie. die Brote.
aber nicht mehr der Veruntreuung. da sie dann von den Priestern verzehrt werden dürfen.