Es bezeugte. Aboda sara 37a wird diese M. eingehend erklärt.
R. רבי ist nach den besten Codd. zu streichen.
aus Zereda. Wenn dieser mit dem in Abot I, 4 genannten Jose identisch wäre, so müsste angenommen werden, dass dessen Zeugnis vor beinahe 300 Jahren im Lehrhause überliefert und zur Zeit der Redaktion des Tr. Edujot (c. 100 p.) unter den andern Zeugnissen vorgetragen wurde. Vielleicht aber ist איש הבירה st. איש צרירה zu lesen und dieser Jose ein Sohn des in M. Orla II, 12 erwähnten Joeser, demnach ein Zeitgenosse der Veranstalter der Edujot-Sammlung.
dass die Ajil-Heuschrecke rein. Zu essen erlaubt.
dass die Flüssigkeiten. Wasser und Blut.
im Schlachthause. Des Tempelhofes.
rein sind. Sie nehmen keine Unreinheit an, da Flüssigkeiten überhaupt nur nach rabbinischer Verordnung unrein werden, und diese für das Heiligtum nicht festgesetzt ward. Nach Einigen können diese Flüssigkeiten zwar selbst unrein werden, nur nicht die Unreinheit auf andere Gegenstände übertragen. Viele Codd. haben richtiger דכן statt דאינון דכיין.
unrein ist. Gegen diesen Satz erhebt der Talmud (Ab. sara 37b) zwei Einwände: 1. Enthält dieser Ausspruch eine Erschwerung, und man könnte den Autor deshalb nicht als „Erlaubenden“ (שריא) bezeichnen! 2. Ist der Satz bereits in dem Schriftverse Num. 19, 16 ausgesprochen! Nach dem Talm. meint unser Satz daher, entweder dass nur der unmittelbar den Toten Berührende, nicht aber wer diesen Berührenden berührt, sieben Tage unrein wird; oder dass nur wer mit Gewissheit den Toten berührt hat, unrein ist, nicht aber wer zweifelt, ob er im öffentlichen Gebiete (רשות הרבים) einen Toten berührt hat, s. oben II, Note 32.
der Erlaubende. Weil er drei Dinge erlaubte, die man bis dahin für verboten gehalten.