Da sagten sie. Die Weisen.
und wir wollen Dich zum Gerichtsvorsitzenden für Israel. Zum zweiten Präsidenten des Synedrion, vgl. Chagiga II, 2 Ende.
als dass ich eine Stunde vor Gott ein Frevler werde. Dass ich die von einer Majorität empfangenen Traditionen (s. M. 7) verleugne.
man soll nicht sagen. Dies ist noch ein zweiter Grund (Tos. Jom Tob).
Er. Negaïm V, 3.
zurückgelassenes. פקודה von פקד suchen, hier (wie das arab. فقد) in der Bedeut. verlieren, zurücklassen. Nach Bart.: Das (vom Aussatze der Haut) in Verwahrung gegebene Haar.
weißes Haar. Nach Lev. 13, 3 ist weißes Haar im Aussatze als Unreinheitszeichen zu betrachten; jedoch nur dann, wenn der Aussatz das Haar in Weiß verwandelt hat, nicht aber, wenn das weiße Haar dem Aussatze vorangegangen ist. Ist nun ein Aussatz, der das Haar in Weiß verwandelt hatte, geheilt, hat aber das weiße Haar zurückgelassen, und um dieses hat sich dann ein neuer Aussatzschaden gebildet; so erklären die Weisen dies für rein, da dem neuen Aussatze das weiße Haar vorangegangen ist. Akabja dagegen erklärt es für unrein, da immerhin ein Aussatz das Haar in Weiß verwandelt hat.
und. Nidda II, 6.
gelbes. ירוק schlechthin heißt in der Mischna: gelb; „grün“ wird ירוק בכרתי (ירוק wie Lauch) genannt (Sukka III, 6).
Er hatte ferner. Bechorot III, 4.
das von einem fehlerhaften erstgeborenen Viehe. Das bereits von einem Chacham (Gelehrten) wegen seines Fehlers außerhalb des Heiligtums zu schlachten erlaubt ward.
ausgefallene. Die Wolle oder das Haar abzuscheren ist selbst beim fehlerhaften Erstgeborenen verboten.
nachdem man das Vieh geschlachtet. Denn sowie das Schlachten die am Viehe haftende Wolle erlaubt macht, ebenso bewirkt es, dass die ausgefallene Wolle benutzt werden darf.
während die Weisen es verboten. Es ist dies eine Präventivbestimmung (גזירה), auf dass man nicht behufs Benutzung der ausgefallenen Wolle die fehlerhaften Erstgeborenen lange Zeit im Hause behalte, wobei man leicht dazu kommen könnte, gegen die Vorschrift des Gesetzes das Tier zu scheren oder zur Arbeit zu benutzen. — Unsere M. hat die Version des R. Jehuda in Bechorot III, 4; dagegen hat dort R. Jose betreffs vorliegender Kontroverse eine andere Version.
Endlich hatte er gesagt: Man gibt keiner Proselytin und keiner freigelassenen Sklavin (das bittere Wasser. Nach Num. 5, 18ff.
zu trinken. Denn in den Worten: „Söhne Israels“ (Num. 5, 12) sind nur geborene Israeliten verstanden.
zu trinken. Vgl. Jerusch. Sota II, 18b.
Es geschah doch einmal. מעשה (eine Tatsache) leitet oft die Erzählung einer Begebenheit ein.
bei der Karkemit. Nach Jerusch. (l. c.): כורכמית.
Sie haben ihr nur etwas Ähnliches. דוגמא gr. δεῖγμα Probestück, Muster (Sabbat X, 1), daher etwas, das einer andern Sache ähnlich ist (vgl. דוגמתן ihresgleichen, Sabbat 30b). Er hat ihr etwas zu trinken gegeben, was dem Bitterwasser ähnlich ist (gefärbtes Wasser, Aruch), um sie zum Geständnis ihres Ehebruchs zu bewegen. Jerusch. Moed katan III, 81d liest דכמה und erklärt dies mit דכוותה, ihresgleichen. Er scheint דִכְמָהּ (= כָּמוֹהָ) gelesen zu haben. Hiernach erklären auch manche Kommentare; Männer wie sie (ihresgleichen) haben ihr zu trinken gegeben; d. h. da Schemaja und Abtalion Proselyten und, ebenso wie die Freigelassenen, keine geborenen Israeliten waren, so haben sie jene wie eine geborene Israelitin behandelt.
Darauf Taten sie. Die Weisen.
ihn. Akabja.
in den Bann. נדה stoßen, fortstoßen, exkommunizieren. Man legt ihn in den Bann, weil er Schemaja und Abtalion beleidigt hatte (Jerusch. das., Babli Berachot 19a). Auch nach der ersten Erkl. in Note 95 liegt in den Worten eine Verunglimpfung des Schemaja und Abtalion, dass sie das Gesetz zu einer Täuschung missbraucht hätten.
und das Gericht steinigte seinen Sarg. Man muss einen großen Stein auf den Sarg legen, s. weiter.
Gott bewahre. חס ושלום eig.: Erbarmen und Friede! d. h. man muss wegen einer solchen Äußerung um Erbarmen und Versöhnung bitten.
denn es ward hinter Keinem in Israel der Tempel-Vorhof geschlossen. Bei der Darbringung des Pesach-Opfers, s. Pesachim V, 5.
Sohn Chanoch’s. Andere LA.: אלעזר בן הנך od. אלעזר בן הנד.
der Hände-Reinigung. Die Verordnung, dass mitunter die Hände einer Reinigung bedürfen, wiewohl der ganze Körper nicht unrein geworden ist, wie z. B. in Jadajim III, 2. Andere LA.: בנטילת ידים (an der Verordnung des Hände-Waschens).
rüttelte. פקפק (Pilpel von פוק) erschüttern, wankend machen, Zweifel erregen.