Haben. Jebamot III, 1.
so müssen letztere die Chaliza vollziehen und dürfen nicht in Leviratsehe genommen werden. Denn jede der beiden Schwestern ist mit jedem der beiden Brüder durch das Band der Leviratsehe-Pflicht verbunden (s. oben IV, Note 84); eine derart Verbundene (זקוקה) wird aber (rabbinisch) wie eine Ehefrau betrachtet, so dass deren Schwester, wie eine Schwester der Ehefrau zur Ehe verboten ist.
Haben sie dieselben voreilig geehelicht. Ein jeder der beiden Brüder hat Eine von beiden Schwestern geehelicht.
Elieser. Ms. München liest: R. Eleasar (רבי אלעזר); so las auch T. B. Jebamot 28a. Diese LA. ist der andern vorzuziehen, denn R. Eleasar (nicht R. Elieser) ist der Zeitgenosse aller bisherigen Referenten: R. Jehuda, R. Jose, R. Simon (und R. Meïr).
und nach Bet-Hillel müssen sie dieselben entlassen. Nach der Relation des Abba Saul in Jebamot 28a haben Bet-Hillel die erleichternde Ansicht; vgl. das. noch eine dritte Relation.