Jehuda. Die im vorigen Abschnitt aufgezählten 23 Lehren sind nach Jerusch. (Beza I, 60b) von R. Meïr vorgetragen worden.
Das Blut vom Aase erklärten Bet-Schammai für rein. Es wird nicht wie Fleisch vom Aase betrachtet.
Bet-Hillel aber für unrein. Vgl. weiter VIII, 1.
Das Ei eines Aases. Ein in einem Toten Vogel gefundenes Ei.
wie man es auf dem Markte verkauft. Es hat bereits eine harte Schale.
sonst aber verboten. Wie das Fleisch des Aases.
so nach Bet-Schammai; nach Bet-Hillel aber ist es (immer. Auch wenn es eine harte Schale hat.
verboten. Nach Tosaphot (Chullin 58a) nur rabbinisch, damit man nicht auch das Ei von Trepha erlaube.
Doch gestehen Jene. Bet-Schammai.
dass das Ei von Trepha. Oben II, Note 18.
weil es im verbotenen Zustande. Während der Vogel bereits trepha war.
Der. Nidda IV, 3.
einer Aussätzigen. Einer aussätzigen israelitischen Wöchnerin.
erklären Bet- Schammai für rein. Denn das Gesetz über Gonorrhöa und Hämorrhöa in Lev. 15 gilt nur von Israeliten. Wiewohl nun die Rabbinen verordnet haben, dass die Heiden in jeder Beziehung wie זבים betrachtet werden, so gilt diese Bestimmung nicht Betreffs des Blutabgangs der Heidinnen. Ebenso gilt der Blutabgang einer Wöchnerin, auch wenn sie aussätzig ist, während der Reinheitstage für rein.
Es ist wie ihr Speichel und Urin. Der auch nach Bet-Schammai unrein ist.
zu beurteilen. Es verunreinigt in feuchtem Zustande, aber nicht nachdem es trocken geworden. Dadurch unterscheidet es sich von dem nach dem Tora-Gesetze unreinen Geblüte, indem letzteres auch im trockenen Zustande verunreinigt.
Die Früchte. Schebiit IV, 2, vgl. das.
darf man sowohl mit als ohne Dankesbezeugung. בטובה eig. „mit Güte“, d. h. indem man es dem Eigentümer als eine Güte anrechnet und ihm dafür dankt.
Man darf sie nicht essen mit Dankesbezeugung. Denn es könnte dann scheinen, als hätte der Eigentümer sie nicht preisgegeben; solche vom Besitzer im שביעית „gehüteten“ (שמור) Früchte sind aber zum Essen verboten. Nach einer andern LA. sagen Bet-Hillel: אין אוכלין אלא בטובה (Man darf nur mit Dankesbezeugung essen). Sonst könnte man sich gewöhnen, auch in anderen Jahren die Früchte eines fremden Feldes zu nehmen.
Der Schlauch. Tosephta Kelim B. M. XI, cit. im ר״ש zur M. Kelim XX, 2.
nimmt Unreinheit. Midras-Unreinheit, nach Kelim XX, 1.
wenn er zugebunden ist und Bestand hat. D. h. er faltet sich nicht zusammen (wie חמת חלילין Kelim XX, 2), wenn man ihn als Kopf-Unterlage gebraucht (s. M. rabba zu Echa 1, 2). Nach der Tos. Kelim l. c, muss auch der Schlauch מלאה, voll, mit etwas gefüllt sein; unsere Mischna scheint dies für selbstverständlich zu halten.
nach Bet-Hillel aber auch wenn er nicht zugebunden ist. Doch muss derselbe (nach Tos. l. c.) wenigstens מלאה ועומדת (voll und zur Unterlage geeignet) sein. Dies könnte bei nicht zugebundenen Schläuchen der Fall sein, wenn dieselben z. B. mit Wolle u. dgl. gefüllt sind, vgl. Kelim XVII, 2. — Nach ראב״ד u. A. spricht unsere Mischna von einem schadhaft gewordenen Schlauche, dessen Risse man durch Zubinden ausgebessert hat, wobei nach B. Sch. das Gerät nur dann verunreinigungsfähig ist, wenn es fest für die Dauer zugebunden wurde, nach B. H. auch, wenn es nur zum momentanen Gebrauch repariert worden ist, s. Kelim XXVI, 4.