Wenn. Jebamoth III, 5.
und es stirbt einer der Männer der Schwestern. Dem ledigen Bruder liegt es nun ob, an dessen Witwe die Leviratsehe zu vollziehen.
einen Maamar. מאמר eig. der Spruch; darunter versteht man die nach Bet-Hillel nur rabbinisch gültige Antrauung der zur Leviratsehe verpflichteten Schwägerin durch einen Wertgegenstand, den der Levir ihr überreicht, indem er dabei, wie bei sonstigen Trauungen, die Formel הרי את מקודשת לי וכו׳ spricht. מאמר (Spruch) heißt diese Antrauung im Gegensatz zu der in der Tora erwähnten Beiwohnung (יבא עליה, Deut. 25, 5), welche (ebenso wie die Chaliza) מעשה, Tat, genannt wird (Jebamot IV, 9) und die Leviratsehe vollendet.
und darauf stirbt der andere Bruder. Der Mann der anderen Schwester.
Seine Frau. Die der Ledige sich durch den Maamar angetraut hat.
bleibe bei ihm. Er kann sie heiraten. Bet-Schammai sind der Ansicht, durch den Maamar habe der Levir sich die Jebama (Schwägerin) vollständig angeeignet, so dass deren Schwester nicht mehr zur Leviratsehe verpflichtet werden kann.
Er muss seine Frau. Die durch den מאמר ihm nur rabbinisch angetraut, nach der Tora aber noch nicht seine Frau ist. Da aber jetzt durch den Tod seines Bruders ihn die Pflicht der Leviratsehe mit dessen Witwe verbindet, so verbietet ihm dieses Band (זיקה) die Ehe mit seiner Angetrauten, als der Schwester der mit ihm Verbundenen (אחות זקוקתו), die (rabbinisch) wie die Schwester einer Frau betrachtet wird.
durch Scheidebrief. Um die Antrauung (מאמר) aufzulösen.
und Chaliza. Um das Band der Leviratsehe-Pflicht zu lösen.
und die Frau seines Bruders durch Chaliza. Um das Band der Leviratsehe-Pflicht zu lösen.
wobei man sagt. Es ist dies ein Sprichwort über Jemand, der neben seiner Frau durch das Leviratsehe-Gesetz noch die Frau des Bruders haben sollte, und statt dessen keine von beiden behalten darf.
Wehe ihm wegen. Des Verlustes.
und wehe ihm wegen. Des Verlustes.
seines Bruders Frau. Vgl. denselben Spruch in Jebamot XIII, 7.