1
Hinsichtlich. Maaser scheni V, 3; Pea VII, 6, wo ausführlich erklärt ist.
2
der vierjährigen Wein-Pflanzung. Nach der Halacha auch jedes andern vierjährigen Baumes (נטע רבעי), s. B. mezia IV, 8.
4
und keine Fortschaffung. Nach Mischna Maaser scheni V, 6.
5
Sie erfordert Fünftel-Zusatz sowohl als Fortschaffung. Wie der zweite Zehnt.
6
Es gilt dabei. Bei den vierjährigen Bäumen, die nach Bet-Schammai in mancher Hinsicht wie Profanes (חולין) betrachtet werden.
8
und die Armen lösen für sich aus. Die gesammelten Früchte, wenn sie dieselben nicht nach Jerusalem führen wollen.
9
in die Kelter. Der Eigentümer muss Alles pressen und den ganzen Wein nach Jerusalem führen, wie den zweiten Zehnten.