Liegt. Pea VI, 2. Diese ganze Mischna fehlt in Ms. München. Auch ר״ש (zu Pea VI, 2) hatte sie in Edujot nicht vorgefunden.
eine Garbe neben der Wand. גפה s. B. mezia II, Note 22.
Es gilt nicht als Vergessenes. Da die Garbe neben einem markanten Gegenstande (דבר המסויים) liegt, so ist anzunehmen, dass der Eigentümer sich derselben wieder erinnern wird.
Es gilt als Vergessenes. Nach der Tosephta (Pea III, 2) entspricht die Version unserer Mischna der Ansicht des R. Josua; dagegen meint R. Elieser, Bet-Schammai gestehen zu, dass die neben einem markanten Gegenstande liegende vergessene Garbe auch als Vergessenes gilt; sie kontroversieren mit Bet-Hillel nur in dem Falle, dass der Eigentümer eine Garbe ergriffen hat, um sie nach der Stadt zu tragen, und sie dann neben einen markanten Gegenstand gelegt und vergessen hat, (s. M. Pea VI, 3 und שנות אליה das.).