In folgenden Dingen haben Bet-Schammai erleichternd und Bet-Hillel erschwerend entschieden. Während sonst Bet-Schammai erschweren und Bet-Hillel erleichtern.
Wenn. Beza I, 1.
Es darf. Noch an diesem Tage.
Es darf nicht gegessen werden. Der Grund dafür wird im Talmud (Beza 2 b f.) verschieden angegeben. Nach dem Einen wird das am Sabbat oder Festtage gelegte Ei wie eine an einem solchen Tage vom Baume herabgefallene Frucht betrachtet, die man bis zum Ausgang des Feiertags nicht essen darf (Pesachim IV, Note 34). Ein anderer vergleicht dies Ei mit dem aus Früchten am Feiertage ausgeflossenen Safte (oben II, Note 70). Nach einer dritten Ansicht ist nach der Tora das Ei für den Festtag verboten, der unmittelbar nach dem Sabbat fällt, und zwar deshalb, weil das am Festtage gelegte Ei bereits am Tage vorher, also am Sabbat, fertig geworden ist und das an einem heiligen Tage für den andern heiligen Tag Vorbereitete an letzterem zum Genusse verboten ist, selbst wenn die Vorbereitung von selbst (בידי שמים) und nicht durch Menschenhände geschehen ist. Die Rabbinen haben aber (als גזרה) dieses Verbot für jeden Sabbat und Feiertag angeordnet. — Nach einer vierten Ansicht spricht die Mischna nur von dem Falle, dass die Henne zum Eierlegen und nicht zum Genusse bestimmt ist, wobei sowohl die Henne als auch das von ihr am Festtage gelegte Ei als Etwas, das beim Eintritt des Festtages nicht zum Gebrauche bestimmt war (מוקצה, s. weiter Note 16) verboten ist.
Sauerteig. Muss zum Pesachfeste fortgeschafft werden.
bei einer Olivengröße und Gesäuertes bei einer Dattelgröße. Doch gestehen Bet-Schammai zu, dass hinsichtlich des Essens eine Olivengröße als das gesetzliche Quantum gilt.
Beides. Muss zum Pesachfeste fortgeschafft werden.
bei einer Olivengröße. Da für die Fortschaffung (ביעור) dasselbe Quantum, wie für das Essen, festgesetzt ist (Note 6).