Derselbe hat wieder in drei Dingen erleichternd entschieden. Beza II, 7.
Man darf am Festtage zwischen den Sophas. Auf welchen man bei der Mahlzeit hingelehnt war.
ausfegen. Mit dem Fegbesen, wiewohl dies im ganzen Hause auf nichtgepflastertem Fußboden verboten ist (Sabbat 95a).
ebenso Räucherwerk. מָגְמָר (vom aram. גומרא Kohle) das auf Kohlen gelegte Räucherwerk, welches man nach der Mahlzeit zu bringen pflegte (Berachot VI, 6).
und man darf ein ausgerüstetes. Eig.: behelmtes. מקולס ist Denom. von קולס Helm (קולס = קונס vom gr. ϰῶνος, Helmspitze).
Böcklein. D. i. ein Böcklein, das wie das Pesach-Opfer mit seinen Fußstücken und Eingeweiden gebraten wurde, die man wie eine Rüstung über dasselbe an den Bratspieß hängte, s. Pesachim VII, 1.
Die Weisen aber verbieten dies Alles. Das Ausfegen, weil man dabei die Gruben am Fußboden ebnen könnte; das Räucherwerk, weil dies nicht von allen Menschen, sondern nur von Vornehmen und Verwöhnten gebraucht wird, und das behelmte Böcklein, weil dies den Schein erweckt, dass man heilige Opfer außerhalb des Tempels bereite.