unreife Trauben und Körner. מלילה (von מלל, reiben) grüne Ähren, oder die davon herausgetriebenen Körner.
zerstoßen. רסק aram. zerstückeln, zerstoßen.
hat. Und mit Steinen beschwert hat, damit deren Saft herausgepresst werde.
fertig werden. Man darf die Presssteine darauf liegen lassen und das Herausgepresste am Sabbat gemessen.
lassen. Es ist der Saft nicht zum Genusse verboten, wie andere am Sabbat aus Früchten herausgelaufene Getränke (Sabbat XXII, 1), welche zum Genusse verboten sind, damit man nicht dazu komme, die Früchte auszupressen. Denn in unserem Falle würde man selbst durch das Auspressen am Sabbat kein Tora-Verbot übertreten, da der Saft auch von selbst herausfließen würde.
Man darf es nicht fertig werden lassen. D. h. der Saft ist zum Genusse verboten, wie andere herausgelaufene Getränke. S. Sabbat 19a u. Tosaphot das.