Chanina, Vorsteher der Priester (ferner. Sebachim XII, 4.
dass die Haut. Eines unbrauchbaren Opfertieres.
zur Brandstätte. Wo die unbrauchbar gewordenen Opfertiere verbrannt wurden. Näheres hierüber in Sebachim 104b.
hinausgeführt wurde. Wenn die Unbrauchbarkeit erst nach dem Abziehen der Haut erkannt wurde.
trepha. Mit einer Verletzung behaftet, wodurch es nach Cholin III, 1 zum Essen verboten und so auch als Opfer unbrauchbar wird.
die Priester die Haut benutzen. שיאותו, nach Samuel im Jerusch. Berachot VIII, 6 muss es heissen: שיעותו von עות (Jes. 50, 4).
dürfen. Selbst wenn das Erstgeborene einen Fehler hatte, so dass es außerhalb des Heiligtums geschlachtet ward; so darf dennoch, falls die Trepha-Verletzung erst nach dem Abziehen der Haut bekannt wurde, letztere von den Priestern benutzt werden, ebenso wie beim Opfer, dessen Blut auf den Altar gesprengt wurde.
ist kein Beweis. Es mag damals ein derartiger Fall nicht vorgekommen, oder von R. Chanina nicht bemerkt worden sein.