Wenn. Diese und die folgende Mischna findet man auch in Maaser scheni II, 8—9.
Jemand vom Gelde des zweiten Zehnts einen Sela‘ wechseln will. Man pflegte den zweiten Zehnt gleich nach der Absonderung auszulösen. Bei den einzelnen kleinen Quantitäten war das Lösegeld oft nur kleines Geld. Nachdem man aber nach und nach eine größere Summe des heiligen Geldes angesammelt hatte, wurde dies zur Erleichterung der Last in Silber-Sela‘ umgewechselt und nach Jerusalem hinaufgeführt.
Er muss für den ganzen Sela‘ Kupfergeld geben. Er darf nicht für den Sela‘ (der 4 Denare beträgt) etwa einen Silber-Denar und nur 3 Denar Kupfergeld geben; denn außerhalb Jerusalems ist behufs Erleichterung der Last nur gestattet, Kupfergeld in Silber umzuwechseln, aber nicht Silbergeld in anderes Silbergeld (und umso weniger Silbergeld in Kupfergeld). Den Grund davon s. in Note 74.
Er kann für einen Schekel. Ein Schekel = ½ Sela‘.
Silber und für einen Schekel Kupfergeld geben. Wenn er einen halben Sela‘ Kupfergeld umwechseln will, darf er noch einen halben Sela‘ in Silber dazu geben, um einen ganzen Silber-Sela‘ zu erhalten.
Silber auslösen. Obwohl man nach Bet-Hillel Silber- und Kupfergeld zusammen in anderes Silbergeld umwechseln darf, so dürfen etwa ein Schekel Silber und für einen Schekel Früchte zusammen nicht in einen Sela‘ umgewechselt werden.
Die Weisen aber erlauben dies. Ebenso wie mit Kupfergeld darf man mit Früchten kleinere Silbermünzen verbinden, um alles zusammen in eine größere Silbermünze umzuwechseln. — Diese 9. Mischna fehlt übrigens im Münchener Mscr. (vgl. Rabbinowitz ד״ס), und wie es scheint mit Recht, da hier nur solche Fälle aufgeführt werden, in denen Schammai selbst mit Bet-Schammai kontroversiert, vgl. aber weiter Note 82. —