Ein irdenes Gerät kann. Im Zelte eines Toten.
Alles. Sowohl Speisen und Getränke, als Menschen und Geräte.
bewahren. Wenn ein Toter in einem Zimmer liegt, aus dem eine Luke nach einem Obergemach geht, so kann man durch ein irdenes Gerät, dessen Rückseite dem Toten-Zimmer zugewendet wird, die Luke verschließen (vgl. Sabbat XXIV, Note 25) und dadurch Alles, was im Obergemache sich befindet, vor Verunreinigung durch den Toten bewahren (Oholot V, 3—4.) Ebenso kann ein im Totenzelte befindliches mit fest anschließendem Deckel versehenes irdenes Gefäß alles von ihm Eingeschlossene (nach Num. 19, 15) vor Unreinheit bewahren (Kelim IX, 2).
Getränke und irdene Geräte. Aber nicht andere Geräte oder Menschen.
Weil es beim Am-ha-Arez. עם הארץ Einer vom gemeinen Volke, der nicht gesetzkundig ist und auch die Reinheitsvorschriften nicht genau beobachtet. Näheres s. Chagiga II, 7.
als unrein zu betrachten ist. Da Alles, was beim Am-ha-Arez sich befindet, vom Chaber (dem Gesetzeskundigen) für unrein betrachtet werden muss.
und ein unreines Gerät nicht als Scheidendes. Vor Verunreinigung im Zelte Bewahrendes.
dienen kann. Bei Am-ha-Arez könnten demnach gar keine Gegenstände durch sein (weil unreines) irdenes Gerät vor Verunreinigung im Totenzelte bewahrt werden.
so haben wir sie nur für ihn selbst. Für den Am-ha-Arez.
für rein erklärt. Da ein Chaber diese, sowie irdene Geräte, nicht vom Am-ha-Arez entlehnt; denn er betrachtet sie als unrein, und diese können nicht durch ein Tauchbad (טבילה) gereinigt werden.
aber wenn du das Gerät. Alle nichtirdenen Geräte, die, weil sie durch Untertauchen in ein Tauchbad gereinigt werden können, בלי שטף (abspülbare Geräte) genannt werden.
da würdest du es für dich. Da der Chaber solche Geräte vom Am-ha-Arez entlehnt (ebenso den Am-ha-Arez selbst als Tagelöhner nimmt) und in der Meinung, sie seien nur in gewöhnlicher Weise durch den Am-ha-Arez verunreinigt, sich damit begnügt, sie durch Untertauchen (טבילה) zu reinigen, während sie Tatsächlich durch einen Toten verunreinigt sind und der in Num. 19, 18 f. vorgeschriebenen sieben Tage in Anspruch nehmenden Reinigung mit der Asche der roten Kuh bedürfen.
und für ihn für rein erklären. Man hat deshalb allgemein angeordnet, dass Menschen und nichtirdene Geräte nicht durch ein irdenes Gerät im Totenzelte vor Verunreinigung bewahrt werden können. Denn hätte man dies nur für den Am-ha-Arez und nicht auch für den Chaber angeordnet, so würden die Amme-ha-Arez diese Anordnung nicht beachtet haben.
Darauf haben Bet-Hillel wieder wie Bet-Schammai entschieden. Nach der Tosephta geschah dies zur Zeit des R. Josua, der durch eine Disputation mit einem Schammaïten von der Richtigkeit der Ansicht der Bet-Schammai überzeugt wurde.