Man darf mit dem Heiden in der Kelter pressen. Auch für Lohn, denn der Most ist, bevor er in die Grube herabgeronnen, nicht nur zur Nutzung, sondern auch zum Trinken erlaubt. Man bewirkt auch nicht durch diese Arbeit, dass der Wein durch den Heiden unrein wird, da die Trauben bereits vorher, sobald der Heide sie zu pressen begonnen, unrein geworden waren.
aber man darf nicht mit ihm Trauben lesen. Weil man dadurch bewirkt, dass die Trauben später durch die unreinen Gefäße des Heiden verunreinigt werden.
darf man weder pressen. Weil er dabei eine Gesetzesübertretung übt, (indem er die Früchte, in denen auch Hebe und Zehnten enthalten sind, verunreinigt), und man Niemand bei einer Gesetzesübertretung Beistand leisten darf. Dagegen darf man mit dem Heiden Trauben pressen, da dem Heiden das Verun- reinigen der Früchte nicht verboten ist und er also damit keine Gesetzesübertretung verübt.
noch lesen. Betreffs der hier erwähnten Bestimmungen existiert eine Differenz zwischen der älteren Mischna und der späteren Mischna (wohl die des R. Akiba, s. Sanhedrin III,4). Der Talmud 55 b zitiert hierüber folgende Baraita: בראשונה היו אומרים ב׳ד׳ד׳ אין בוצרין עם הגוי בגת (שאסור לגרום טומאה לחולין שבארץ ישראל) ואין דורכין עם ישראל שעושה פירותיו בטומאה (שאסור לסייע ידי עוברי עבירה) אבל דוטרון עם הגוי בגת (ולא חיישינן לירב הונא) חזרו לומר ד׳ב׳ב׳ אין דורכין עם הגוי בגת (משום דרב הונא) ואין בוצרין עם ישראל שעושה פירותיו בטומאה (וכל שכן שאין דורכין) אבל ביצרין עם הגוי בגת (שמותר לגרום טומאה לחולין שבארץ ישראל). „Zuerst hatte man gesagt [3 Lehren mit den Anfangsbuchstaben] ב׳ד׳ד׳: Man darf nicht mit dem Heiden für die Kelter Trauben lesen (weil man auch die Verunreinigung der gemeinen Früchte Palästinas nicht veranlassen darf); man darf nicht mit einem Israeliten, der seine Produkte in Unreinigkeit bereitet, Trauben pressen (weil man Gesetzesübertretern nicht helfen darf); man darf aber mit dem Heiden in der Kelter pressen (indem man den Ausspruch des Rab Huna — dass der Wein, sobald er zu fließen beginnt, durch Berührung des Heiden verboten wird — nicht zu beachten braucht). Später aber hat man gesagt [3 Lehren mit den Anfangsbuchstaben] ד׳ב׳ב׳: Man darf nicht mit den Heiden in der Kelter pressen (wegen des Ausspruchs des Rah Huna) ; man darf nicht mit einem Israeliten, der seine Produkte in Unreinigkeit bereitet, Trauben lesen (um so weniger Trauben pressen); man darf aber mit dem Heiden Trauben lesen, (denn man darf die Verunreinigung von [einem Heiden gehörenden] gemeinen Früchten Palästina’s veranlassen).‟ — Die eingeklammerten Stellen sind erklärende Zusätze des Talmuds zur Baraita.
man darf aber mit ihm Fässer. Leere Fässer.
in die Kelter tragen und von der Kelter. Mit Wein gefüllte Fässer.
bringen. Nachdem der Wein verunreinigt und die Gesetzesübertretung bereits verübt ist, darf man bei den folgenden Arbeiten Hilfe leisten.
Mit einem Bäcker. נחתום, syr. ܢܰܚܬܽܘܡܳܐ, Bäcker.
darf man weder kneten noch [den Teig] rollen. ערך ordnen, zurichten, rollen mit dem Walgerholz (מערוך), s. Edujot VII, Note 45.
man darf aber mit ihm Brod in den Verkaufsladen. יפלטר (gr. πωλητήριον) Kaufladen (Tosephta Demai III, 10), dann auch der Verkäufer im Kaufladen.
tragen. Nachdem es einmal unrein geworden ist, darf man ihm bei einer anderen Arbeit helfen, Note 46.