1
so darf man von denselben ohne Dankesbezeugung. Gegen die Priester, so nach Raschi und Tos. 44 b v. נהנין, vgl. Edujot V, Note 20.
2
so darf mau sowohl mit als ohne Dankesbezeugung davon Nutzen haben. Doch darf man dafür keine Bezahlung leisten, oben I, 4 Note 27.