Wenn Jemand ein Haus neben einem Götzentempel. Lies: לבית עבודה זרה. Nach Raschi: Ein Haus, das abgötterisch verehrt wird. Doch ist diese Annahme nur wegen der folgenden Bestimmung der Verunreinigung nötig, vgl. ש״ך im י״ד 143, 1.
hat und es fällt ein. Die dicht am Götzentempel stehende Wand.
so darf er es nicht wieder aufbauen. Denn er würde damit einen Teil des Götzenhauses bauen.
Er muss in sein Gebiet (vier Ellen. ארבע אטות ist eine erklärende Glosse, die Raschi u. A. nicht haben.
hineinrücken. Sc. die Wand. — כנם hineinbringen, hineinrücken.
wenn er baut. Den freien Raum muss er mit Dornen ausfüllen (Talm.)
Gehörte die Wand zu seinem Hause und zum Götzentempel. So dass die Hälfte der Wanddicke ihm gehört.
so wird sie als in zwei gleiche Teile geteilt betrachtet. Nur die Hälfte der Wanddicke wird von den frei zu lassenden 4 Ellen abgerechnet. Ist die Wand z. B. 2 Ellen dick, so muss er noch dazu 3 Ellen frei lassen.
Deren. Der eingestürzten Wand.
Holz und Schutt verunreinigen. Selbst der Anteil des Israeliten verunreinigt, da es vor der Teilung unbestimmt war, welcher Teil dem Israeliten und welcher dem Götzendienste gehört und demnach Alles verunreinigend wurde. Wenngleich nun durch die später vorgenommene Teilung der Anteil des Israeliten genau bestimmt wurde, so hat diese spätere Bestimmung keine rückwirkende Kraft (אין ברירה); so Raschi u. R. Nissim. Doch nach Maimon, ist nur die dem Götzentempel zugehörige Hälfte verunreinigend, nicht aber die Hälfte des Israeliten ; denn da diese Verunreinigung nur eine rabbinische Verordnung ist, so gilt dabei die spätere Bestimmung des Israeliten-Anteiles ebenso, wie wenn dieser gleich von vorne herein bestimmt gewesen und gar nicht unrein geworden wäre (יש ברירה)
wie ein Kriechtier. Das nur durch Berührung verunreinigt, aber nicht, wenn es bloß getragen und nicht berührt wird, vgl. Lev. 11, 31. — Doch verunreinigt nur eine Olivengröße davon (wie beim Toten, s. Edujot III,1), nicht eine Linsengröße, wie beim Kriechtiere.
Wie eine Menstruierende. Auch wenn der Schutt nur getragen und nicht berührt wild, verunreinigt er. — Dies gilt aber nur von einem Hause, das selbst ע״ז war, s. oben Note 38.
der ihn trägt. Vgl. Sabbat IX, 1.