die ein Heide im Beisein eines Israeliten. Der es nur zu sehen vermag, wenn er es auch nicht wirklich sieht (Talm.)
Honig. Wenn er auch vom Heiden gekocht wurde, ist er dennoch erlaubt, weil derselbe auch roh genießbar ist.
weiche Trauben. דברניות Nach Maimonides: Honigwaben; doch stimmt diese Erklärung nicht recht mit dem Talmud. Unter den vielerlei LAA ist am besten bezeugt: דבדבניות (viell, vom aram. דוב, fließen) weiche Trauben, aus denen der Saft herausträufelt. Dieser Saft wird nicht wie Wein betrachtet und ist deshalb nicht verboten.
macht deren Flüssigkeit nicht. Wenn eine Frucht damit benetzt wird.
zur Unreinheit geeignet. Da das Herausfließen des Saftes nicht erwünscht ist, vgl. Machsehirin I, 1 und Edujot IV, Note 38.
die nicht kleingehackt ist. Woran noch Kopf und Rückgrat ganz sind, so dass man erkennt, dass es ein reiner Fisch ist.
in der ein Fisch. Eine כלבית, s. oben Note 63.
Blätter von Asant. Die man nicht mit dem Messer schneidet.
und eingelegte Olivenkuchen. זיתי גלוסקאות, M. Jerusch. גלוסקא — .זיתי קלוסקא gr. κολλıξ syr. ܓܠܽܘܣܩܳܐ ein runder Kuchen. Über זיתים מגולגלים vgl. Edujot IV, Note 37.
die erweichten. השלוחין (Talm. השלחין), die so weich sind, dass der Kern herausfällt, wenn man sie mit der Hand fasst (Talm.). Vielleicht hat dies denselben Stamm, wie שלחין in B. mezia IX, Note 9.
sind verboten. Denn sie sind vielleicht durch Wein erweicht worden.
die aus dem Korbe. סלולה a. LA.: סלילה, arab. سليلةein kleiner Korb, aus dem sie der Krämer verkauft.
sind verboten. Denn der Krämer besprengt sie mit Wein.
die aber aus der Vorratskammer. הפתק a. LA.: אפותיק ἀποϑήκη, Niederlage, Magazin.
Dasselbe gilt hinsichtlich der Theruma. Wenn ein Priester verdächtig ist, dass er תרומה als חולין verkauft., so darf man von dem, was vor ihm liegt, nichts kaufen ; wohl aber das, was aus seinem Magazin kommt, denn er fürchtet sich da, dass die Rabbinen, falls sein Betrug entdeckt würde, das ganze Magazin für herrenloses Gut erklären würden.