1
Man darf sich von ihnen eine Heilung des Vermögens. D. h. des Viehes.
2
aber nicht eine Heilung der Person. Der Menschen, s. Nedarim IV,4.
3
Man darf sich nirgends von ihnen scheren lassen. Weil sie mit dem Schermesser eine tödliche Verletzung beibringen könnten.
4
aber nicht mit ihm allein. Die Erklärer fügen hinzu, dass derartige Verbote Betreffs der Nichtjuden der Jetztzeit keine Geltung haben, da dieselben keiner Verbrechen verdächtig sind.